Corporate Governance ist keine Steigerungsform eines missverstandenen kurzfristigen Shareholder-Value-Ansatzes. „In aktuellen Verhandlungen im EU-Parlament zeichnet sich Positives für Sparkassen und Genossenschaftsbanken ab. Sie sind künftig höchstwahrscheinlich nicht zur Abgabe von Corporate-Governance-Erklärungen verpflichtet“, ist im Branchen-Infodienst "funds & finance report" (2005 KW 21) unter der Überschrift „Corporate Governance: Genossen und Sparkassen bleiben verschont“ nachzulesen. Doch was ist daran positiv? Offenbar wird die eigentliche Intention von Corporate Governance noch immer nicht richtig verstanden. Corporate Governance ist ein Instrument zur mittel- und langfristigen Bindung des Investors an das Unternehmen durch den Aufbau von Vertrauen. Im Wesentlichen impliziert dies die Grundsätze einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und -kontrolle. Selbst in Deutschland ist diese Diskussion nicht wirklich neu und fand eine gesetzliche Kodifizierung bereits durch das „Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich“ (KonTraG). In Ergänzung hat im Februar 2002 die Regierungskommission Corporate Governance den “Deutschen Corporate Governance Kodex” vorgelegt, dessen vorrangiges Ziel es ist, den Standort Deutschland für nationale und internationale Investoren attraktiver zu machen. Corporate Governance ist kein Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck. Corporate Governance basiert auf dem Versprechen gegenüber den Aktionären und sonstigen Investoren, dass Vorstand und Aufsichtsrat alles daran setzen, um eine ökonomisch sinnvolle und realistische Rendite auf das eingesetzte Kapital zu erzielen. Sollte das nicht auch für Genossenschaftsbanken und Sparkassen gelten?
(Quelle: Frank Romeike in RATINGaktuell-Express 24/05 vom 15. Juni 2005)