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Das Ende des qualitativen Risikomanagements?


Das Ende des qualitativen Risikomanagements? Kolumne

Bedeutet das Ereignis einer Pandemie auch gleichzeitig das Ende des qualitativen Risikomanagements – oder kann sich ein Unternehmer heute noch leisten, seine unternehmerische Vorausschau mit einer einfachen qualitativen Risikomatrix zu versuchen?

Der Eintrag eines Punktes in einer simplen 3-färbigen "Auswirkungs- und Eintrittswahrscheinlichkeits-Risikomatrix" war bislang ein Feigenblatt, das den Prüfern und Auditoren als Risikomanagement verkauft wurde.

Sollten Entscheider Masken anstatt Feigenblätter tragen, um sich damit wirkungsvoll vor Risiken zu schützen? In Zeiten von COVID-19 ist es nicht mehr wichtig nach außen gerichtet den Prüfern und Auditoren eine Fassade vorzugaukeln. Das Überleben passiert aus dem Inneren eines Unternehmens heraus. Entscheidungen müssen unter Berücksichtigung und einer bestmöglichen Vorausschau denkbarer Volatilitäten und Ereignisse in der Zukunft getroffen werden. Eine richtige Entscheidung zur Steuerung des Unternehmens ist für ein Überleben und Weiterleben relevant.

Das Pandemie-Whitepaper zeigt einen Weg von der einfachen Risikomatrix zur Risikoquantifizierung mit stochastischen Methoden. Damit wird an den wichtigen Unternehmenskennzahlen des "Ergebnisses der Geschäftstätigkeit (EGT)", "Earnings before interest and tax (EBIT)" oder des "Free Cashflows (fCF)" letztendlich die Unsicherheit der durch die Pandemie führenden Zeit prognostiziert und Maßnahmen im Sinne eines "Stress-Tests" auf ihre Effizienz überprüft.

Es ist die Verknüpfung von Risiko und Planung, die unumgänglich ist. Ein Plan ist nur so gut wie seine Planer die Unsicherheit mit einplanen. Mit einem integrierten und risikoadjustierten Planungsprozess wird sowohl das Risikomanagement als auch der Planungsprozess zusammengeführt.

In einem Beispiel wird die Unternehmensplanung mit möglichen Auswirkungen aus einer Pandemie betrachtet. Konjunkturelle Schwankungen in den betroffenen Märkten werden ebenso eingebunden, wie Auswirkungen auf Bestands- und Neukunden. Auf die Position 8, den "sonstigen betrieblichen Auswirkungen", wirkend, werden beispielsweise Risiken aus Projekten, Betriebs-, Kosten- und Rechtsrisiken betrachtet. Auch ein Set an Abmilderungsmaßnahmen wird in Ansätzen identifiziert und in das Berechnungsmodell übernommen.

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[ Bildquelle Titelbild: Adobe Stock / Thomas Reimer ]
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