Umsetzung Dodd–Frank Act startet 2015

Das Ende von "too big to fail"


Umsetzung Dodd–Frank Act startet 2015: Das Ende von "too big to fail" News

Die US-Notenbank Fed hat am Mittwoch eine Regel finalisiert, mit der das Entstehen zu großer Banken in den Vereinigten Staaten verhindert werden soll. Demnach wird es demnächst Banken und anderen Finanzhäusern verboten, Wettbewerber zu kaufen oder mit ihnen zu fusionieren, wenn beide zusammen im Anschluss zu groß sind. Als kritische Größe sieht die Fed dabei an, wenn die Unternehmen mehr als zehn Prozent aller Verbindlichkeiten des Finanzsystems in ihren Büchern halten.

Die Umsetzung der Regel basiert auf dem Dodd-Frank-Gesetz aus dem Jahr 2010 kurz nach der Finanzkrise. Das Gesetz dient vor allem dem Schutz der US-amerikanischen Steuerzahler durch die Beendigung von staatlichen Rettungen von Banken ("bailouts") und dem Schutz der Konsumenten vor missbräuchlichen Praktiken bei Finanzdienstleistungen.

Banken dürfen nach Umsetzung der Regel durchaus mehr als zehn Prozent aller Schulden in ihrer Bilanz vereinen. Diese Marke darf aber nicht durch Zusammenschlüsse überschritten werden, sondern mit Ausnahmen nur durch organisches Wachstum.

Ist eine Bank bereits größer, wird die Fed wird nur noch kleine Übernahmen erlauben, bei der nicht mehr als 2 Milliarden Dollar an ausgereichten Krediten den Besitzer wechseln. In Krisensituationen darf die Notenbank aber Ausnahmen zulassen, etwa um eine in Schwierigkeiten steckende Bank durch eine Fusion vor dem Zusammenbruch zu retten.

Per Ende 2013 hatte der Finanzsektor der USA Kredite über 18 Billionen Dollar ausgereicht. Das Limit von 10 Prozent der neuen Regel würde also bedeuten, dass Institute bei einem Zusammenschluss nicht mehr als 1,8 Billionen Dollar Aktiva in der Bilanz stehen haben dürfen. Die Regel tritt zu Jahresanfang 2015 in Kraft.


[ Bildquelle Titelbild: © Eric Isselée - Fotolia.com ]

Kommentare zu diesem Beitrag

RiskNET Redaktion /10.11.2014 11:11
+++ Bundesbank-Vorstand Dombret will schwache Banken schließen +++

Das für Finanzstabilität zuständige Mitglied des Bundesbankvorstandes Andreas Dombret sieht die Abwicklung schwacher Banken als zwingend an. "Die Banken mit Kapitallücken (beim jüngsten Stresstest) haben neun Monate Zeit, um ihre Lücken zu schließen. Anderenfalls werden sie abgewickelt, und das ist auch richtig so", sagte Dombret dem Focus. "Die Möglichkeit des Scheiterns ist ein Kernelement der Marktwirtschaft." Es könne nicht sein, "dass ein Teil der Wirtschaft vom Scheitern ausgenommen wird, alle anderen Teile aber nicht".

Langfristig werde auch unabhängig vom Stresstest nicht jede Bank im Euroraum überleben können, sagte Dombret. "Ich sehe durchaus Überkapazitäten im europäischen Banksektor. Konsolidierung ist sicherlich ein Mittel, um Kapazität aus dem Markt zu nehmen. Fusionen und Bankübernahmen sollten zumindest kein Tabu sein."

Beschwerden italienischer Politiker, der Banken-Stresstest sei unfair gewesen, wies Dombret zurück: "Ich sehe beim besten Willen keinen Grund zur Klage einzelner Länder. Die Kriterien des Stresstests waren ja für alle Banken in allen Ländern gleich."

Den Ankauf von Kreditverbriefungen durch die Europäische Zentralbank (EZB) zur Entlastung von Banken beurteilte das Bundesbank-Vorstandsmitglied als "nicht unproblematisch". Dies sei vor allem dann der Fall, wenn durch die EZB "Preise bezahlt würden, die private Investoren nicht zu zahlen bereit wären", sagte Dombret dem Focus. "In diesem Fall würden Kreditrisiken, die von den privaten Banken eingegangen wurden, ohne einen angemessenen finanziellen Ausgleich auf die EZB verlagert."
RiskNET Redaktion /10.11.2014 11:13
+++ Neue Regeln für Verlusttragfähigkeit globaler Großbanken ab 2019 +++

Global tätige, systemisch wichtige Großbanken (G-SIB - Global Systemically Important Banks) müssen ab 2019 deutlich höhere Anforderungen an die Verlusttragfähigkeit im Falle einer Abwicklung erfüllen. Wie aus einem Konsultationspapier des Financial Stability Board (FSB) hervor geht, sollen diese Banken verlusttragende Kapitalinstrumente ausgeben, die 16 bis 20 Prozent ihrer risikogewichteten Aktiva abdecken bzw mindestens das Doppelte der ungewichteten Kapitalquote (Leverage Ratio).

Dabei wird das nach Basel III vorzuhaltende Eigenkapital angerechnet. Dagegen bleiben die ebenfalls vorzuhaltenden Kapitalpuffer außer Betracht. Die Papiere sollen Verluste auffangen können bzw automatisch in Eigenkapital umgewandelt werden.

Damit will die BIZ das Vertrauen der Behörden in die Abwickelbarkeit auch sehr großer und systemisch wichtiger Institute stärken. Der FSB wird Anfang 2015 eine Marktauswirkungsstudie vornehmen. Die abschließenden Vorschläge sollen den Staats- und Regierungschefs der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer im kommenden Jahr vorgelegt werden.

Als einziges deutsches Institut ist die Deutsche Bank AG von den neuen Regeln betroffen.
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