Datenschutznovelle verursacht 64 Mio. Euro Mehrkosten für die Kreditwirtschaft


Die Bundesregierung hat im aktuellen Entwurf der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ein neues Scoring-Auskunftsrecht für die Bürger vorgesehen. Insbesondere verpflichtet sie die Kreditinstitute, dem Verbraucher umfangreiche Informationen beim Einsatz von Scoring-Verfahren im Rahmen der Kreditvergabe zur Verfügung zu stellen. Während die aus dem Gesetzesvorhaben resultierenden Mehrkosten für die Wirtschaft von der Regierung auf insgesamt etwa 650.000 Euro pro Jahr beziffert werden, gehen die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) vertretenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft von Belastungen aus, die allein für die Kreditwirtschaft um den Faktor einhundert höher liegen: So müssten die Banken laut einem vom ZKA in Auftrag gegebenen Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH (IW Consult) mit Mehrkosten von fast 64 Millionen Euro pro Jahr rechnen, wenn die die vorgesehenen Auskunftsansprüche wie vorgeschlagen in die Praxis umgesetzt würden.

Große Bedeutung der indirekten Kosten

Ausgehend von 22 Millionen scoring-gestützten Entscheidungen bei Kreditinstituten im Jahr und der Annahme, dass vier Prozent der Kunden von ihrem neuen Recht zur Erläuterung der Score-Wert-Berechnung Gebrauch machen würden, ergäben sich laut der Analyse Kosten von umgerechnet 70 Euro pro Auskunftsersuchen. In der Kostenschätzung sind neben dem Aufwand für die Bearbeitung der einzelnen Anfragen auch die anteiligen Kosten für die Schulung der Mitarbeiter, für Controlling und Revision sowie für die Anpassung der Rechnersysteme (IT-Implementierung) bei den Kreditinstituten enthalten. Gerade diese indirekten Kosten, die oftmals einen erheblichen Teil der gesamten Bürokratiekosten ausmachen, werden in der Standard-Kosten-Methode der Bundesregierung regelmäßig nicht beachtet.

Der ZKA appelliert vor diesem Hintergrund an den Gesetzgeber, bei den Beratungen über die Gesetzesvorlage der Bundesregierung die unverhältnismäßig hohe Kostenlast für die Wirtschaft zu berücksichtigen und diese deutlich zu senken. Der Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Bürger sei ein hohes Gut, doch gelte es einen ausgewogenen Mittelweg bei der Ausgestaltung von Informationspflichten zu finden. Der Aufwand für die Wirtschaft und der Nutzen für den Verbraucher müssten in einem angemessenen Verhältnis stehen. Die Kreditwirtschaft warnt zudem davor, dass sich höhere Kosten der Unternehmen in höheren Preisen für alle Kunden niederschlagen könnten. Demnach müssten auch diejenigen Kunden die Kostensteigerung mittragen, die keine Auskunft verlangen würden.

ZKA legt Alternativkonzept vor

Der Zentrale Kreditausschuss hat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzesvorhaben gleichzeitig ein Alternativkonzept vorgeschlagen. Danach soll dem Kunden auf Nachfrage die Kreditentscheidung erläutert werden und bei einer Kreditablehnung mindestens ein maßgeblicher Ablehnungsgrund genannt. Zudem soll dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt werden, die scoring-gestützte Kreditentscheidung nochmals überprüfen zu lassen. Auf die von der Bundesregierung beabsichtigte einzelfallbezogene Erläuterung des Score-Werts als maßgeblicher Kostentreiber wird dabei verzichtet, zumal dieser Score-Wert oftmals nicht allein ausschlaggebend für die Kreditentscheidung ist.


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