Die Gesetze sind scharf, die Verfolgung hart – bei der Ermittlung von Wirtschaftsstraftaten sind die Vereinigten Staaten Vorreiter. US-Manager, die gegen den Sarbanes Oxley Act (SOX) verstoßen, müssen nicht selten mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 20 Jahren rechnen. Nun hat die Europäische Union ein Gesetz verabschiedet, das ähnlich dem amerikanischen SOX ab Juli 2008 auch in europäischen Unternehmen für mehr Transparenz in den Jahresabschlüssen sorgen soll. Die 8. EU-Richtlinie – Branchenvertreter sprechen auch von der Euro-SOX – sei allerdings mehr als nur eine europäische Variante des US-Gesetzes, meint Gunther Reimoser, Wirtschaftsprüfer bei Ernst & Young in Wien. „Das Gesetz bedeutet vor allem, dass Aufsichtsräte und Abschlussprüfer das interne Kontrollsystem und das Risikomanagement viel stärker als bisher überwachen können.“ Auf dem IIR-Forum „Euro-SOX“ (26. und 27. November 2007, Bad Homburg) diskutieren Experten aus Politik, Industrie, Justiz und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, welche Änderungen auf deutsche Unternehmen nach der Einführung der neuen Richtlinie zukommen werden. Gunther Reimoser wird in seinem Beitrag die Unterschiede zum US-SOX aufzeigen und die Auswirkungen der EU-Richtlinie auf Unternehmen darlegen.
Wie Frank Hülsberg, Partner bei Deloitte & Touche, auf der Jahreskonferenz der Risk Management Association im September erklärte, werde die 8. EU-Richtlinie das Vertrauen in die Rechnungslegung und Abschlussprüfung stärken und die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer erhöhen. Auf dem IIR-Forum wird Hülsberg über seine Erfahrungen mit dem SOX berichten.
Zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens nimmt Dr. Christoph Ernst, Ministerialrat im Bundesjustizministerium, Stellung. Er erläutert die Anforderungen, die künftig an Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss eines Unternehmens gestellt werden und schildert, welche Angaben über das interne Kontrollsystem und Risikomanagement in Jahresabschlüssen obligatorisch sein werden.
Zu den weiteren Referenten des Forums „Euro-SOX“ zählen Vertreter von Baker&McKenzie, Consuvation, esb rechtsanwälte, KPMG, Nörr Stiefenhofer Lutz, Steinmayr Net Intelligence, Telekom Austria und UIMCert.
Die Veranstaltung richtet sich an Vorstände, Geschäftsführer, Fach- und Führungskräfte aller Unternehmen, die von der 8. Europäischen Richtlinie betroffen sein werden und sich mit Experten über die Umsetzung austauschen möchten. Auch Berater und Rechtsanwälte sind angesprochen.
Einzelheiten zum Programm sind abrufbar unter:
Kontakt:
Romy König
Pressestelle
IIR Deutschland GmbH
Otto-Volger-Straße 21
65843 Sulzbach/Ts.
Tel.: 06196/585-326, Fax: -310
E-Mail: romy.koenig@iir.de