Der Markt bestraft schlechte Corporate Governance nicht


Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sollen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken. Ob bzw. inwieweit sich ein Unternehmen an die Empfehlungen zu „guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung“ hält, bleibt ihm allerdings weitestgehend selbst überlassen. Der im Juli 2002 durch das so genannte Transparenz- und Publizitätsgesetz ins Aktiengesetz eingefügte §161 verpflichtet die Unternehmen bekanntermaßen nicht zur Einhaltung des DCGK. Sie müssen lediglich erklären, dass den Empfehlungen entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden.

Ein wesentlicher Grund für die Wahl eines solch „weichen“ Regulierungsrahmens war die Annahme, dass der Kapitalmarkt genügend Druck auf die Unternehmen entfalten werde – mit anderen Worten: Unternehmen, die den DCGK nicht befolgten, sollten für ihren mangelnden Willen zu mehr Transparenz von den Investoren mit niedrigeren Kursen bestraft werden. Eine Studie über deutsche Unternehmen, die von Professor Eric Nowak von der Universität Lugano, Roland Rott von der Goethe-Universität in Frankfurt und KPMG-Mitarbeiter Till Mahr durchgeführt worden ist, zeigt nun allerdings, dass dieser Sanktionsmechanismus durch den Markt – auch langfristig – nicht funktioniert.

Im Rahmen ihrer Untersuchung analysierten die Forscher 317 der größten deutschen börsennotierten Unternehmen im Zeitraum von 2002 bis 2005. Dabei stellte sich heraus, dass eine intensivere Befolgung der DCGK-Empfehlungen keine positive Auswirkungen auf den Börsenkurs hat. Eric Nowak fasst die Ergebnisse der Studie folgendermaßen zusammen:„Der deutsche Kapitalmarkt bestraft weder die Verweigerer, noch belohnt er Firmen, die den Kodex weitgehend erfüllen.“

Mit ihrer Studie wollen die Autoren die Wichtigkeit der Corporate Governance an sich keinesfalls in Frage stellen, Kritik üben sie jedoch an den fehlenden Sanktionsmechanismen des DCGK. Wie jüngst bei der Frage der Offenlegung der Vorstandsgehälter laufen die Unternehmen Gefahr, dass die „weichen“ Empfehlungen des Kodex mehr und mehr durch „harte“ Gesetzesvorschriften substituiert werden, die den Unternehmen dann aber in aller Regel wesentlich detaillierte Angaben abverlangen. Eine ganz ähnliche Entwicklung war in der Vergangenheit bereits bei vergleichbaren Regelwerken zu beobachten. Beispielsweise erwiesen sich sowohl die Insiderrichtlinie aus den 70er Jahren als auch der Übernahmekodex Mitte der 90er als nicht effektiv genug. Sie wurden später durch entsprechende Gesetze ersetzt.

Das komplette Working Paper finden Sie hier:

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