Die von Kreditinstituten und sonstigen Finanzdienstleistern an die Financial Intelligence Unit beim Bundeskriminalamt gemeldeten mutmaßlichen Geldwäschefälle werden offenbar immer valider. Das auf Anti-Geldwäsche-Datenbanken spezialisierte Unternehmen WorldCompliance führt dies darauf zurück, dass mit Blick auf die neue Anti-Geldwäsche-Richtlinie der EU bereits zahlreiche Institute entsprechende Programme eingeführt haben. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 8.241 Verdachtsanzeigen erstattet, davon 6.662 durch Kreditinstitute. Die Zahl der Verdachtsmeldungen an das BKA nahm damit um 2 Prozent zu, die Zahl der dabei durch Banken und Sparkassen gemeldeten Fälle um 4 Prozent. Die erstatteten Anzeigen sind in der Mehrzahl valide. Nur in 15 Prozent der Fälle wurde ein Verdacht restlos ausgeschlossen. Die Tatsache, dass Banken etwa 90 Prozent der verdächtigen Fälle nach Durchführung einer Transaktion melden, zeige, dass viele Banken bereits mit entsprechenden Monitoringprogrammen arbeiteten, so WorldCompliance. „Aktuell führen deutsche Kreditinstitute mit Blick auf die 3. Anti-Geldwäsche-Richtlinie der EU noch umfassendere und effizientere Systeme ein. Durch eine Verknüpfung bestehender Analyse-Software im Bereich der Anti-Geldwäsche mit globalen Datenbanken über Risiko-Personen werden die bankintern ermittelten Verdachtsfälle immer valider. Damit steigt die Qualität der an die Behörden gemeldeten Fälle.“, so Dirk Mohrmann, Geschäftsführer von WorldCompliance. Die Datenbank von WorldCompliance enthält die Profile von mehr als 700.000 Personen und Firmen, die als Risikokunden gelten, weil sie beispielsweise im Verdacht der Korruption, der Geldwäsche, des Drogenhandels oder des Terrorismus stehen – inklusive Details über deren soziale und geschäftliche Netzwerke. Die Datenbank bietet zudem die Verknüpfung mit etwa 980.000 externen Quellen, zum Beispiel Fahndungslisten, und kann in bestehende Anti-Geldwäsche-Systeme integriert werden, um den neuen Sorgfaltsplichten nachzukommen und automatisch Verdachtsmeldungen auszulösen.
Neue Anti-Geldwäsche-Richtlinie muss bis Ende 2007 umgesetzt werden
Die 3. Anti-Geldwäsche-Richtlinie (Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung) trat am 15. Dezember 2005 in Kraft und muss von der Bundesrepublik bis spätestens Dezember 2007 in innerdeutsches Recht umgesetzt werden. Sie enthält im Wesentlichen Regelungen, die der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dienen. Die Richtlinie hält Banken, Sparkassen, Kapitalanlagegesellschaften und Versicherungen dazu an, noch intensiver als bisher sowohl die Transaktionen als auch den Kundenstamm auf Verdachtsmomente zu überprüfen. Dabei gehen die deutschen Finanzunternehmen offensichtlich intelligenter als viele ihrer internationalen Wettbewerber vor. So haben amerikanische und britische Banken vielfach so genannte Stand-Alone-Programme eingeführt, die bei der Überprüfung eines mittelgroßen Kundenstamms bis zu 30.000 Verdachtsfälle auslösen. Für den daraus resultierenden Prüfaufwand musste zum Teil massiv Personal eingestellt werden, um die Verdachtsfälle manuell zu überprüfen. „Die deutschen Unternehmen vermeiden diese Fehler und nutzen die Synergien, die entstehen, wenn neue Lösungen mit bestehenden Systemen verbunden werden. Durch die Vernetzung mit bestehenden Recherchesystemen für die Transaktionsanalyse kann die Zahl der Verdachtsmeldungen auf die valideren reduziert und der Arbeitsaufwand deutlich gesenkt werden“, so Dirk Mohrmann.
Deutsche Unternehmen nutzen Synergien bei der Geldwäschebekämpfung
Redaktion RiskNET
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