Die Bundesregierung hat sich wegen der von der EU-Kommission gebilligten Pläne zur Rettung zweier Banken in Italien grundsätzlich kritisch zu Staatshilfen für Krisenbanken geäußert.
Für das Bundesfinanzministerium sei es wichtig, "wenn Banken unprofitabel sind, dass es dann besser ist, sie aus dem Markt ausscheiden zu lassen, als etwa mittels vorsorglicher Rekapitalisierung künstlich am Leben zu halten", sagte Ministeriumssprecherin Friederike von Tiesenhausen in Berlin. "Auch bei Insolvenzverfahren sollte der Einsatz staatlicher Mittel so weit wie möglich vermieden werden." Einzelentscheidungen der Kommission kommentiere Berlin nicht, merkte sie an.
Angesichts der Hilfen mahnte die Sprecherin die Brüsseler Kommission aber dazu, für einen verantwortungsvollen Umgang mit Staatsgeldern zu sorgen. "Die Europäische Kommission trägt die Verantwortung dafür, dass staatliche Beihilfen auf ein Minimum beschränkt werden - auch, um eine faktische Umgehung von Abwicklungsregeln durch nationale Insolvenzregime zu verhindern", sagte von Tiesenhausen.
Die Entschädigung privater Kleinanleger könne ausnahmsweise mit dem europäischen Regelwerk vereinbar sein. "Wir gehen davon aus, dass die Kommission als zuständige Behörde die Vereinbarkeit umfassend prüft", hob sie allerdings hervor. Zu prüfen sei auch, ob etwa Erwerber oder andere Akteure durch die Gelder "einen ungebührlichen Vorteil" erhielten.
Kommentare zu diesem Beitrag
Der Grünen-Finanzexperte im Europaparlament, Sven Giegold, hat die Entscheidung der EU-Kommission hart kritisiert, neue Subventionen für die italienischen Geldhäuser Banca Populare di Vicenza und Veneto Banca zu genehmigen. Die von der Kommission genehmigten Staatsbeihilfen seien auf der Grundlage der Mitteilung für Bankbeihilfen nach der Krise genehmigt worden, die alle bevorzugten Gläubiger von der Haftung freistelle - doch diese Haftungsfreistellung sei ausdrücklich an die Gefahr einer schweren Finanzkrise gebunden gewesen, monierte er in einer Mitteilung.
"Das ist eine empörende Umgehung der Regeln der europäischen Bankenunion", erklärte der wirtschafts- und finanzpolitische Sprecher der Grünen im Europaparlament. Die Genehmigung der neuen Bankensubventionen durch die EU-Kommission sei rechtlich nicht geboten gewesen. "Eine Finanzkrise im Sinne der EU-Bankenmitteilung besteht nicht", stellte Giegold fest. "Daher handelt es sich um eine politisch getriebene Fehlentscheidung der EU-Kommission."
Zuvor hatte sich bereits die Bundesregierung in Berlin angesichts der von Brüssel gebilligten Pläne zur Rettung der beiden Banken grundsätzlich kritisch zu Staatshilfen für Krisenbanken gezeigt. Für das Finanzministerium sei es wichtig, "wenn Banken unprofitabel sind, dass es dann besser ist, sie aus dem Markt ausscheiden zu lassen, als etwa mittels vorsorglicher Rekapitalisierung künstlich am Leben zu halten", sagte eine Ministeriumssprecherin. "Auch bei Insolvenzverfahren sollte der Einsatz staatlicher Mittel so weit wie möglich vermieden werden."
Die Kommission trage "die Verantwortung dafür, dass staatliche Beihilfen auf ein Minimum beschränkt werden - auch, um eine faktische Umgehung von Abwicklungsregeln durch nationale Insolvenzregime zu verhindern". Hintergrund ist, dass in Italien ein nationales Insolvenzverfahren eingeleitet wurde, nachdem die EU-Kommission eine von der Regierung in Rom geplante "vorsorgliche Bankenrekapitalisierung" abgelehnt hatte. Nun ist umstritten, ob die Genehmigung den Regeln für Staatsbeihilfen entspricht.