Die Europäische Zentralbank (EZB) kommt den direkt von ihr beaufsichtigten Großbanken bei der regulatorischen Behandlung von Krediten entgegen, deren Rückzahlung infolge der Corona-Krise gefährdet ist. Hierbei handelt es sich um so. notleidende bzw. toxische Kredite (sog. non-performing loans, NPL). Dazu teilte die EZB am Freitagnachmittag folgende Punkte mit:
- Die EZB will sich flexibel bei der Frage zeigen, ob sie die Bedienung von Schulden als "unwahrscheinlich" einstuft, wenn die Banken die eigens hierfür eingerichteten staatlichen Kreditgarantien beantragen. Daneben will sie sich auch bei einigen anderen Punkte flexibel zeigen, wenn es Schuldenmoratorien im Zusammenhang mit dem Coronavirus gibt.
- Notleidende Kredite, für die es staatlichen Garantien gibt, werden im Hinblick auf Verlustrückstellungen bevorzugt behandelt.
- Die EZB wird sich bei den Verhandlungen mit Banken über den Abbau notleidender Kredite flexibel zeigen.
- Banken sollen bei der Anwendung der Modelle, mit denen sie ihre Rückstellungen bestimmen, prozyklische Wirkungen vermeiden. Institute, die das bisher noch nicht tun, sollen die Übergangsregeln für die Einführung der Bilanzrichtlinie IFRS 9 anwenden.
- Die aktuellen Regelungen ergänzen die am 12. März beschlossenen Erleichterung bei der Erfüllung von Eigenkapitalstandards. Die EZB schätzt, dass diese Erleichterungen hartes Eigenkapital (CET19) von 120 Milliarden Euro freisetzen. Damit könnten zusätzliche Kredite über 1.800 Milliarden Euro begeben werden.