Die IKB Deutsche Industriebank AG hat die Begebung einer Wandelschuldverschreibung mit Wandlungspflicht beschlossen. Diese soll auch während der Laufzeit in Aktien der IKB in Höhe von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals der IKB wandelbar sein, hieß es. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen, da die Wandelschuldverschreibung vollständig von der KfW Bankengruppe gekauft wird. Nach Durchführung der Wandlung werde das Grundkapital der IKB auf bis zu 247,5 (derzeit: 225) Mio. EUR steigen, eingeteilt in bis zu 96.800.000 (88.000.000) nennwertlose Stückaktien, so die IKB. Der Anteil der KfW am Grundkapital der IKB wird sich nach der Wandlung auf bis zu 43,4 Prozent (37,8 Prozent) erhöhen. Die Wandelschuldverschreibung mit einem Zinskupon von 4,75 Prozent hat den Angaben der IKB zufolge eine Laufzeit von einem Jahr und wird zu pari emittiert. Der Bank fließen durch diese Maßnahme 54 Mio. EUR neues Kapital zu. Der Kauf der Wandelschuldverschreibung ist Teil eines Maßnahmenpakets der KfW und des Bankenpools zur Unterstützung der IKB, mit der eine Erweiterung des Risikoschirms zu Gunsten der IKB umgesetzt werden soll. Grundlage für die Begebung der Wandelschuldverschreibung bildet die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9. September 2004. Darüber hinaus will die IKB rückwirkend neben dem Konzernjahresabschluss 2006/07 (nach IFRS) auch den Jahresabschluss 2006/07 der IKB AG (nach HGB) ändern. Das Ergebnis soll sich durch diese Maßnahme verringern, aber positiv bleiben.
Erweiterung des Risiko-Schirms für die IKB
Redaktion RiskNET
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