Die EU-Kommission plant neue Regelungen, um Finanzdelikte künftig schärfer ahnden zu können. Nach Einschätzung der EU-Kommission habe die Finanzkrise gezeigt, dass die Finanzmarktvorschriften EU-weit nicht immer eingehalten und ordnungsgemäß angewandt werden. Die ordnungsgemäße Anwendung der EU-Vorschriften sicherzustellen, sei allerdings in erster Linie Aufgabe der nationalen Behörden. Wie eine Bestandsaufnahme der nationalen Sanktionsregelungen bei Verstößen im Bereich Finanzdienstleistungen nun ergeben habe, fallen die Regelungen in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich aus und stellen oft keine wirksame Abschreckung dar. Die Kommission hält daher konvergentere Sanktionsregelungen und gemeinsame Mindeststandards für bestimmte Bereiche für erforderlich.
Solche EU-weiten Mindeststandards und die Verhängung zivilrechtlicher und strafrechtlicher Sanktionen gegen Finanzinstitute und gegen Personen werden in einer aktuellen Mitteilung zur Diskussion gestellt. Binnenmarktkommissar Michel Barnier begründet die Initiative der EU-Kommission wie folgt: "Wenn ein Finanzinstitut die EU-Finanzdienstleistungsvorschriften nicht einhält, sollten dessen Händler und Führungskräfte wissen, dass sie mit einer strengen Strafe rechnen müssen, unabhängig davon, in welchem Teil Europas der Verstoß begangen wurde. In der vorgelegten Mitteilung wird dargelegt, wie künftig sichergestellt werden kann, dass die Behörden EU-weit über stärkere und konvergentere Sanktionsbefugnisse verfügen, damit wir die Interessen der Bürger besser schützen können."
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Kommentare zu diesem Beitrag
Herr Barnier hat immer wieder gute Ideen (siehe Regulierung Ratingagenturen, Wirtschaftprüfer etc.) - in der Regel scheitert es an der Umsetzung ;-(