Krisenmanagement Banken

EU-Kommission will Kosten der Bankenrettung auf Investoren verlagern


EU-Kommission will Kosten der Bankenrettung auf Investoren verlagern News

Die EU-Kommission hat Vorschläge für ein gemeinsames Vorgehen in der EU bei der Schieflage von Banken vorgelegt. Die Pläne der Kommission zur Sanierung und Abwicklung von Banken zielen darauf ab, die Kosten bei künftigen Bankenrettungen vom Steuerzahler auf die Investoren zu verlagern. EU-Binnenkommissar Michel Barnier sagte bei der Vorlage des Berichts, die Finanzkrise habe den Steuerzahler viel Geld gekostet. Die Aufsichtsbehörden müssten so ausgestattet werden, dass sie mit künftigen Krisen im Bankbereich besser umgehen könnten. "Sonst müssen wieder die Bürger die Rechnung bezahlen, während die geretteten Banken weitermachen wie zuvor, in der Gewissheit, wieder gerettet zu werden," sagte Barnier.

Die erste Säule der Vorschläge heißt Vorsorge und Vorbereitung und sieht vor, dass die Banken Pläne für eine Rekapitalisierung vorlegen. Zudem wird ein frühes Eingreifen vorgeschlagen, wobei den nationalen Aufsichtsbehörden mehr Befugnisse zur Intervention gegeben werden sollen, wenn eine Bank vor dem Kollaps steht. Eine Abwicklung soll nur erfolgen, wenn die vorbeugenden Maßnahmen und die frühen Eingriffe die Lage der Bank nicht bessern konnten. Bei einer Abwicklung sollen die Verluste stärker auf die Aktionäre und die Gläubiger der Bank umgelegt werden. Barnier räumte ein, dass dies die Finanzierungskosten der Banken künftig um 5 bis 15 Basispunkte in die Höhe treiben könnte. Langfristig würden die Pläne das Risiko einer systemischen Krise jedoch deutlich senken.

Die Kommission schlägt zudem die Einrichtung nationaler Abwicklungsfonds vor, in die Banken Mittel einzahlen sollen, mit denen eine mögliche spätere Rettung finanziert würde. Umstritten ist der Ansatz der Kommission, dass Mittel aus den nationalen Abwicklungsfonds im Krisenfall auch an andere Länder in der EU verliehen werden können.

Auch der deutsche Bankenverband sieht den Haftungsverbund der nationalen Abwicklungsfonds als Irrweg. "Es ist nicht gerechtfertigt, die Kosten einer Restrukturierung eines Instituts, die zum Beispiel auch auf dem Versagen einer nationalen Aufsichtsbehörde beruhen können, auf Institute in anderen Mitgliedstaaten abzuwälzen", sagte Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbands. Dafür sei die Harmonisierung des EU-Aufsichtsrechts und der Aufsichtspraxis, die dem nun als Entwurf vorgelegten Abwicklungsregime vorgelagert seien, nicht weit genug entwickelt.

Insgesamt begrüßte der Verband jedoch den Richtlinienvorschlag zum Krisenmanagement. "Es ist gut, das die Europäische Kommission einen einheitlichen Rechtsrahmen zur Abwicklung von in Schieflage geratenen Finanzinstituten schaffen will. Nur so ist es möglich, die aus einer solchen Schieflage resultierenden Gefahren für die Finanzmarkstabilität abzuwenden", sagte Kemmer.

 

[Bildquelle: iStockPhoto]

Kommentare zu diesem Beitrag

RiskNET Redaktion /07.06.2012 04:08
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