Die Solidität, Integrität und Stabilität der Kredit- und Finanzinstitute sowie das Vertrauen in das Finanzsystem insgesamt können ernsthaft Schaden nehmen, wenn Straftäter und ihre Mittelsmänner versuchen, die Herkunft von Erlösen aus Straftaten zu verschleiern oder Geld aus rechtmäßigen oder unrechtmäßigen Quellen terroristischen Zwecken zuzuführen. Damit die EU-Mitgliedstaaten zum Schutz ihres Finanzsystems keine Maßnahmen ergreifen, die mit dem Funktionieren des Binnenmarkts, den Regeln des Rechtsstaats und der öffentlichen Ordnung der Gemeinschaft unvereinbar sind, ist ein gemeinschaftliches Vorgehen in diesem Bereich erforderlich.
Gemeinschaftliches Vorgehen gegen Geldwäsche
Die Europäische Kommission hat deshalb einige technische Regelungen für die Richtlinie zur Verhinderung von Geldwäsche verabschiedet. Die Regelungen sind unterdessen auch vom Europäischen Parlament gebilligt worden, nachdem die Vertreter der nationalen Regierungen im zuständigen Fachausschuss bereits im Mai zugestimmt hatten. Die im vergangenen Oktober auf den Weg gebrachte dritte Geldwäsche-Richtlinie, die erstmals auch die Verhinderung der Terrorismusfinanzierung umfasst, muss von den Mitgliedstaaten bis spätestens Dezember 2007 umgesetzt werden. Sie gilt für den Finanzsektor, für Rechtsanwälte und Notare, für Buchprüfer, Immobilienmakler und Kasinos sowie für Anbieter von Dienstleistungen für Treuhandgesellschaften und Versicherungsvermittler. Im Kampf gegen Geldwäsche sollen fortan auch Personen "mit wichtigen politischen Funktionen" und deren enge Familienmitglieder besonders überwacht werden. Eine der von der Kommission vorgeschlagenen Detailregelung bezieht sich darauf, wie diese Personen zu definieren sind. Auch geht es darum, nach welchen Kriterien die Mitgliedstaaten Ausnahmeregelungen für Unternehmen oder Personen gestatten können, die Finanztransaktionen tätigen.
Die komplette Richtlinie finden Sie hier: