EU sieht Schwachstellen bei Corporate-Governance-Standards


Die EU-Regierungen haben nach Auffassung der Europäischen Kommission Nachholbedarf bei der Anwendung bestimmter Corporate-Governance-Standards. Die Empfehlungen über die Vergütung und die Unabhängigkeit von Direktoren würden von den Mitgliedstaaten zwar verstärkt angewandt, doch es gebe noch eine Reihe von Schwachstellen, heißt es in zwei am Freitag zu diesen Fragen vorgelegten Berichten.

Danach stehen die meisten Mitgliedstaaten der vollständigen Einbeziehung von Aktionären in die Gehaltentscheidungen für Führungskräfte nach wie vor skeptisch gegenüber. Die Offenlegung der Bezüge werde aber bereits häufiger verfolgt, heißt es in dem Bericht. Zum Thema Unabhängigkeit von Direktoren stellte der federführende Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy "erfreut einen klaren Trend zu stärkeren Corporate Governance-Anforderungen und erhöhter Transparenz" fest.

Es bestehe aber weiterhin Verbesserungsbedarf, wie bei der Bestellung früherer Vorstandsvorsitzender zum Aufsichtsratsvorsitzenden sowie bei der unabhängigen Kontrolle der Vergütung von Führungspersonal sowie der Jahresabschlüsse.

Dazu das für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissionsmitglied Charlie McCreevy (Bild): „Die Direktorenvergütung ist für ein Unternehmen von großer Bedeutung. Die Höhe der gebotenen Vergütung, kann sich erheblich darauf auswirken, ob ein Unternehmen Persönlichkeiten mit den für seine erfolgreiche Führung erforderlichen Qualitäten finden und halten kann. Doch birgt die Vergütung auch Potenzial für Interessenkonflikte mit Aktionären und könnten diese hier deshalb größere Mitspracherechte erwarten. Dies wird jedoch nur von wenigen Mitgliedstaaten empfohlen. Ich rufe alle anderen dazu auf, auf eine stärkere Einbeziehung der Aktionäre bei der Festlegung der Vergütung hinzuwirken. Beim Thema unabhängige Direktoren stelle ich erfreut einen klaren Trend zu strengeren Corporate Governance-Anforderungen und erhöhter Transparenz fest. Doch besteht nach wie vor Verbesserungsbedarf, wie bei der Bestellung früherer Vorstandsvorsitzender zum Aufsichtsratsvorsitzenden und bei der Verstärkung der unabhängigen Kontrolle der Vergütung von Führungskräften und der Jahresabschlüsse einer Gesellschaft. Eine gute Governance ist für unsere Unternehmen und unsere Wirtschaft von elementarer Bedeutung. Alle Mitgliedstaaten, die in dieser Hinsicht noch Nachholbedarf haben, fordere ich hiermit auf, aufs Tempo zu drücken.“

Bericht über die Vergütung von Direktoren

Die Vergütung ist einer der Bereiche, in denen für geschäftsführende Direktoren das größte Potenzial für Interessenkonflikte besteht. Auch bei vielen Betrugsskandalen haben unverhältnismäßig hohe Vergütungen häufig eine wichtige Rolle gespielt. In ihrer Empfehlung von 2004 über die Vergütung von Direktoren (IP/04/1183) plädiert die Kommission für hohe Offenlegungsstandards in diesem Bereich und empfiehlt, die Aktionäre stärker in Entscheidungen über die Vergütung von Führungskräften einzubeziehen. Die Kommission hat untersucht, wie die Mitgliedstaaten diese Empfehlung umsetzen und gelangt in ihrem nun vorgelegten Bericht zu dem Schluss, dass die Vergütung zwar häufig offengelegt wird, der uneingeschränkten Einbeziehung der Aktionäre in deren Festlegung aber nach wie vor eine gewisse Skepsis entgegengebracht wird.

Bericht über unabhängige nicht geschäftsführende Direktoren

Die von der Kommission 2004 vorgelegte Empfehlung zur Rolle nicht geschäftsführender Direktoren und über Ausschüsse in Aufsichtsorganen (IP/04/1182) zielt darauf ab, die Zahl unabhängiger Direktoren in Leitungs- und Aufsichtsorganen und Ausschüssen zu erhöhen und so die Kontrolle der Aktionäre über die Geschäftsführung zu verbessern. Die Kommission hat untersucht, wie die Mitgliedstaaten die empfohlenen Standards umsetzen und gelangt in ihrem nun vorgelegten Bericht zu dem Schluss, dass die Mehrheit der Mitgliedstaaten die Empfehlungen zwar weitgehend befolgt, aber nach wie vor einige Schwachstellen zu verzeichnen sich.


 

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