Die Europäische Zentralbank (EZB) hat einen Konsultationsprozess über das vorläufige Regelwerk der künftigen Bankenaufsicht SSM (Single Supervisory Mechanism) gestartet. Nach Mitteilung der EZB läuft dieser Prozess bis zum 7. März 2014. Auf der EZB-Website finden sich ab sofort das 112-seitige Regelwerk, ein erläuternder Text, vorgefertigte Fragen und Antworten, sowie eine Anleitung für Interessenten, die das Dokument kommentieren wollen.
Am 19. Februar soll dazu eine öffentliche Anhörung bei der EZB stattfinden, für die die EZB Anmeldungen entgegen nimmt, die aber auch live übertragen und aufgezeichnet wird. Die endgültige Version des Regelwerks soll am 4. Mai veröffentlicht werden. Am 4. November 2014 wird die EZB offiziell die Bankenaufsicht übernehmen.
Das Dokument beschreibt Regeln und Prozeduren unter anderem zu der Frage, wie die EZB ermittelt, ob eine Bank so wichtig ist, dass sie von der EZB direkt beaufsichtigt werden muss und wie die Kooperation zwischen EZB und nationalen Aufsichtsbehörden aussehen wird. Erläutert werden ferner die allgemeinen Aufsichtsprinzipien, die Arrangements zur Kooperation mit Ländern, deren Währung nicht der Euro ist, sowie Strafen für den Fall von Gesetzesverstößen.
Nach dem Ende der Konsultation sollen Kommentare zusammen mit einer Bewertung und zusammengefassten Reaktionen veröffentlicht werden. Der Aufsichtsrat der Bankenaufsicht wird die abschließende Version des Regelwerks dem EZB-Rat zur Beschlussfassung vorlegen.
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Bundesbankpräsident Jens Weidmann hat sich erstmals dafür ausgesprochen, die Verschuldung von Banken nicht nur über risikoabhängige Eigenkapitalanforderungen, sondern auch absolut zu begrenzen. Er macht sich damit eine normalerweise in angelsächsischen Finanzkreisen vertretene Position zu eigen. Bundesbankvizepräsidentin Sabine Lautenschläger hatte sich als Aufsichtsexpertin des Bundesbankvorstands bis zuletzt skeptisch zur Einführung einer so genannten Leverage Ratio geäußert.
Weidmann sagte laut vorab verbreiteten Redetext in Karlsruhe, den "bisherigen risikogewichteten Regeln" sollte auch eine "ungewichtete Regel in Form einer einheitlichen Verschuldungsobergrenze zur Seite gestellt werden". Deutsche Banken erfüllen die nach Basel III geforderten höheren Eigenkapitalanforderungen bereits.
Eine nicht nach dem Risiko der Aktiva gewichteten Verschuldungsobergrenze, auch Leverage Ratio genannt, würde ihnen weitaus größere Schwierigkeiten bereiten. Weidmann sagte nun: "Dieser Ansatz scheint mir sinnvoll: Wenn ein Großschaden bis hin zu einer Kernschmelze an den Finanzmärkten droht, ist es gerechtfertigt, ja geboten, auch mehrere Sicherungssysteme einzubauen. Was beispielsweise für Kraftwerke gilt, scheint mir daher auch für das Finanzsystem nicht falsch."