Fast 800.000 Eidesstattliche Versicherungen und Haftanordnungen im Jahr 2006


509.740 Eidesstattliche Versicherungen (EV) und 287.814 Haftanordnungen zur Vollstreckungen der EV – das ist die Bilanz der gerichtlichen Maßnahmen zur Eintreibung offener Forderungen gegen Privatpersonen im ersten Halbjahr 2006 in Deutschland. Insgesamt ergab sich damit im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um 3,5 Prozent auf 797.554; dabei im Westen um 2,0 Prozent auf 656.679 und im Osten sogar um 9,6 Prozent auf 140.875. Insbesondere die Zahl der Eidesstattlichen Versicherungen (früher "Offenbarungseid") sank in den ersten sechs Monaten dieses Jahres gegenüber dem Vergleichszeitraum 2005 um 5,2 Prozent auf 509.740. Bei den Haftanordnungen ergab sich bundesweit nur ein minimaler Rückgang um minus 0,3 Prozent. Die Entwicklung der gerichtlichen Zwangsmaßnahmen hängt einerseits zusammen mit dem rückläufigen Konsumverhalten, andererseits mit der Kreditzurückhaltung in den vergangenen Jahren.

Denn: Hinter jeder der Zwangsmaßnahmen steht ein Konsument, ein Selbstständiger oder auch der Inhaber eines Kleingewerbes, der die Flut der Rechnungen und damit die Finanzen nicht mehr im Griff hat. Das Entstehen der Forderungen und damit der Schulden liegt zum Zeitpunkt des Erlasses der Vollstreckungsmaßnahme meist schon ein bis zwei Jahre zurück.

Im Konsumentenbereich sind Not leidende Ratenkredite bei Banken, Versendern oder Leasingunternehmen der Grund für hohe Schulden. Im geschäftlichen Bereich führen vor allem Managementfehler, mangelndes wirtschaftliches Know-how und schlechtes Kredit- und Forderungsmanagement zu hohen Außenständen und Liquiditätsengpässen. Der Erlass einer Zwangsmaßnahme ist daher häufig der Beginn einer Schuldenkarriere, die nur schwer aufzuhalten ist. Oftmals sind mehrfache Zwangsmaßnahmen erste Anzeichen für die drohende Zahlungsunfähigkeit. "Privatpersonen, die im Schuldnerregister bereits mit mehreren Eidesstattlichen Versicherungen belastet sind, treffen wir nicht selten einige Zeit später im privaten Insolvenzverfahren wieder", so Dr. Norbert Sellin, Geschäftsführer Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG.

Professionelles Risikomanagement kann schützen

Bürgel recherchiert diese so genannten Negativmerkmale aus dem Schuldnerregister und erfasst sie kontinuierlich in seiner zentralen Datenbank. Unternehmen nutzen die Bonitätsinformationen von Bürgel im professionellen Risikomanagement, um sich vor Forderungsausfällen zu schützen – und um gerichtliche Maßnahmen zur Eintreibung offener Forderungen möglichst zu vermeiden. Zum Schutz vor gerichtlichen Maßnahmen und um finanziell stabil zu bleiben, müssen vor allem Kleinbetriebe und Selbstständige lernen, Finanzen professioneller zu managen. Auch für Konsumenten ist der richtige und bewusste Umgang mit dem verfügbaren Einkommen wichtig.

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