Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die vierte Neufassung des Rundschreibens MaComp 4/2010 (WA) veröffentlicht. Anlass der Überarbeitung bzw. Ergänzung der MaComp ist die Umsetzung der ESMA-Leitlinien "Vergütungsgrundsätze- und Verfahren (MiFID)" in die Verwaltungspraxis der BaFin.
Das neu eingefügte Modul BT 8 enthält Vorgaben zur Vergütung von Mitarbeitern in Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Die Regelungen sollen sicherstellen, dass durch Vergütungen keine Anreize gesetzt werden, die Kundeninteressen entgegenstehen. Die Vorgaben im Modul BT 8 gelten ergänzend neben den Regelungen im Kreditwesengesetz sowie der Institutsvergütungsverordnung und treten am 30. Januar 2014 in Kraft. Die Umsetzung aller MaComp-Vorgaben wird den Banken ab Inkrafttreten nur schwerlich möglich sein. Deswegen räumt die BaFin den Instituten eine angemessene Umsetzungsfrist ein, die sich nach dem Anpassungsaufwand des jeweiligen Instituts richtet.
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