Börsen reagieren allergisch auf Sanktionen‎

Finanzaufsicht verbietet ungedeckte Leerverkäufe


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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am Dienstag vorübergehend ungedeckte Leerverkäufe in Aktien der zehn führenden deutschen Finanzinstitute und in Schuldtiteln von Staaten der Eurozone sowie bestimmte Credit Default Swaps (CDS) untersagt. Diese Verbote gelten ab Mittwoch, 00:00 Uhr, bis zum 31. März 2011, 24:00 Uhr, teilte die BaFin am Abend mit und bestätigte damit vorherige Angaben aus dem Bundestag.

Von dem Verbot betroffen sind laut BaFin Aktien der Aareal Bank AG, Allianz SE, Commerzbank AG, Deutsche Bank AG, Deutsche Börse AG, Deutsche Postbank AG, Generali Deutschland Holding AG, Hannover Rückversicherung AG, MLP AG und Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG.

Vorübergehend verboten würden auch ungedeckte Leerverkäufe in Schuldtiteln von Staaten der Eurozone, die an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen seien, und CDS, soweit die Referenzverbindlichkeit zumindest auch eine Verbindlichkeit eines Staates der Eurozone sei und sie nicht der Absicherung von Ausfallrisiken dienten (ungedeckte CDS).

Bei Leerverkäufen wetten Anleger auf sinkende Kurse eines Unternehmens, um von fallenden Börsenkursen zu profitieren. Ein Leerverkauf (englisch short selling) ist eine Form der Börsenspekulation. Von einem Leerverkauf erhofft sich der Verkäufer, von einem erwarteten Kursverfall eines Wertpapiers zu profitieren. Er verkauft jetzt Papiere, die nicht in seinem Besitz sind, und hofft diese in der Zukunft günstiger kaufen zu können. Dies funktioniert aufgrund des Sachverhalts, dass an der Börse die zeitliche Reihenfolge selbst, in der Käufe und Verkäufe stattfinden, für die Höhe des erzielten Reinertrags keine Rolle spielt. Es wird hierbei ein Vertrag geschlossen (dies ist der tatsächliche Börsenhandel), der den Verkäufer verpflichtet, die Effekten in einigen Tagen zu liefern. Je nach Börse kann dies drei Tage (Frankfurter Wertpapierbörse) bis fünf Tage (London Stock Exchange) dauern, bis nach einem Börsenhandel die Papiere verpflichtungsgemäß geliefert werden müssen.

Die BaFin begründete den Schritt mit einer "außergewöhnlichen Volatilität bei Schuldtiteln von Staaten der Eurozone". Zudem hätten sich die Spreads von Credit Default Swaps auf Kreditausfallrisiken mehrerer Staaten der Eurozone erheblich ausgeweitet. "Vor diesem Hintergrund hätten massive Leerverkäufe der betroffenen Schuldtitel und der Abschluss von ungedeckten CDS auf Kreditausfallrisiken der Staaten der Eurozone weitere exzessive Preisbewegungen zur Folge, welche zu erheblichen Nachteilen für den Finanzmarkt führen und die Stabilität des gesamten Finanzsystems gefährden können", erklärte die BaFin. Angesichts dieser Umstände habe die BaFin auch erneut ungedeckte Leerverkäufe von Aktien der ausgewählten Finanzunternehmen verboten.

Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums (BMF) sagte hierzu, die Regierung werde "ein Gesetz vorbereiten, dass diese Verbote auf eine gesetzliche Grundlage stellt". Dieses Gesetz solle noch weitergehend sein, kündigte BMF-Sprecherin Jeanette Schwamberger zudem an. Zusätzlich zu den jetzt angekündigten Verboten seien weitere Untersagungen ungedeckter Leerverkäufe geplant, die sich auf Aktien aller Unternehmen sowie unter anderem auf bestimmte Derivate bezögen, die nicht dem Zweck der Risikoabsicherung dienten.

Der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Norbert Barthle, hatte zuvor erklärt, um Mitternacht werde ein Verbot ungedeckter Leerverkäufe in Kraft treten. Leerverkäufe geben Anlegern die Möglichkeit, auf sinkende Kurse zu setzen. Bei ungedeckten Leerverkäufen verkaufen Anleger die Papiere, ohne diese vorher geliehen zu haben. Damit können Abwärtsbewegungen an den Finanzmärkten stark an Dynamik gewinnen.

Auf dem Höhepunkt der Finanzkrise hatte die BaFin im September 2008 bereits ungedeckte Leerverkäufe für elf Aktien von wichtigen Unternehmen des deutschen Finanzsektors untersagt. Dieses Verbot lief am 11. Januar 2010 aus. In den USA sind die ungedeckten Leerverkäufe dauerhaft verboten. Leerverkäufer müssen vor dem Verkauf leihbare Aktien ausfindig machen und die Transaktionen innerhalb von vier Tagen abwickeln.



[Bildquelle: iStockPhoto]

Kommentare zu diesem Beitrag

Frank /19.05.2010 13:36
Aktuelle Ergänzung zum Thema Lerrverkäufe: Der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Jochen Sanio, hat Mutmaßungen zurückgewiesen, das seit Mitternacht geltende Verbot ungedeckter Leerverkäufe habe einen Schutz eventuell insolventer Banken zum Ziel. "Ich erkläre Ihnen ausdrücklich, das deutsche Bankensystem ist solvent", sagte Sanio am Mittwoch bei einer Anhörung im Deutschen Bundestag. Die Maßnahme diene "allein der Verhinderung der Handelsmissstände, nicht dem Schutz von insolventen deutschen Banken, die gibt es nicht", betonte er. Die Banken befänden sich aber in konkreter Gefahr einer Manipulation ihrer Aktienkurse durch Leerverkäufe.
Pleitegeier /19.05.2010 13:46
Es gibt bestimmte Produkte ohne Nutzen für die Allgemeinheit: Dazu zählen sicherlich halbautomatische Waffen im Privatbesitz, harte Drogen, Kinderpornos usw. Diese Produkte sind für immer verboten. Warum fällt es den Aufsichtsbehörden so schwer bestimmte Finanzprodukte dauerhaft zu verbieten? Sie dienen keinen Absicherungszwecken, sie schaden der Allgemeinheit und befriedigen nur die Gier einiger weniger von Drogen (s.o.) durchgeknallter Investmentbanker und Spekulanten, die für Geld rücksichtslos alles tun würden. Ich jedenfalls sehe zwischen den Produkten oben und den speziellen Finanzprodukten unten (wie auch den handelnden Personen dahinter) direkte Parallelen :-)
Credit-RM /19.05.2010 14:28
@Pleitegeier: Aber ist ein Alleingang der BaFin hier sinnvoll. Hätte man das Thema nicht - zumindest EU-weit - koordinieren sollen? So hat sich nach Presseberichten auch EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier für ein koordiniertes Vorgehen bei der Beschränkung von ungedeckten Leerverkäufen in der Europäischen Union ausgesprochen. So plant etwa die französische Finanzmarktaufsicht kein erweitertes Leerverkaufsverbot wie in Deutschland. So hat die französische Finanzministerin Lagarde mitgeteilt, dass Frankreich dem Beispiel Deutschlands nicht folgen werde und ein Verbot von ungedeckten Leerverkäufen in Credit Default Swaps (CDS) für Staatsanleihen aufzulegen.
So heisst es, dass die französische Finanzaufsicht noch nicht einmal von dem Schritt der BaFin informiert wurde.
Markus /19.05.2010 21:12
Nur weil andere Staaten nicht mitziehen, heißt es nicht, dass die Entscheidungen falsch sein müssen.

Der Markt findet sicherlich Wege und Mittel die entsprechenden Produkte zu handeln.

Aber nicht auf Kosten für den deutschen Steuerzahler. Das ist die Hoffnung der deutschen Politik..

Ob´s klappt, weiß nicht,....

Schaden wird´s nicht allzusehr, also geben wir der ersten GROßEN Regulierungsinitative eine Chance...


PS:
LIZENZEN, wir NEUE LIZENZEN,....
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