Finanzkrise: BaFin zieht Notbremse bei Leerverkäufen in Deutschland


Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat als Reaktion auf die Finanzkrise vorübergehend sogenannte Leerverkäufe untersagt. Das Verbot gilt vom 20. September 2008, 00.00 Uhr, bis zum 31. Dezember 2008, 24.00 Uhr, werde jedoch laufend überprüft, wie die BaFin am Freitagabend mitteilte. Die Sperre gelte für bestimmte Unternehmen der Finanzbranche.

Die Behörde begründete den Schritt mit den jüngsten Entwicklungen an den weltweiten Kapitalmärkten. Zuvor hatte bereits die Finanzaufsicht in den USA und Großbritannien sogenannte Leerverkäufe (Shortselling) bis auf weiteres verboten.

Bei Leerverkäufen wetten Anleger auf sinkende Kurse eines Unternehmens, um von fallenden Börsenkursen zu profitieren. Ein Leerverkauf (englisch short selling) ist eine Form der Börsenspekulation. Von einem Leerverkauf erhofft sich der Verkäufer, von einem erwarteten Kursverfall eines Wertpapiers zu profitieren. Er verkauft jetzt Papiere, die nicht in seinem Besitz sind, und hofft diese in der Zukunft günstiger kaufen zu können. Dies funktioniert aufgrund des Sachverhalts, dass an der Börse die zeitliche Reihenfolge selbst, in der Käufe und Verkäufe stattfinden, für die Höhe des erzielten Reinertrags keine Rolle spielt. Es wird hierbei ein Vertrag geschlossen (dies ist der tatsächliche Börsenhandel), der den Verkäufer verpflichtet, die Effekten in einigen Tagen zu liefern. Je nach Börse kann dies drei Tage (Frankfurter Wertpapierbörse) bis fünf Tage (London Stock Exchange) dauern, bis nach einem Börsenhandel die Papiere verpflichtungsgemäß geliefert werden müssen.

Sogenannte "Shortseller" werden für die Zuspitzung der aktuellen Finanzmarktkrise mitverantwortlich gemacht. "In der derzeitigen Marktsituation kann Shortselling Finanzunternehmen in den Untergang treiben", sagte BaFin-Präsident Jochen Sanio. Dieser Gefahr müsse man konsequent entgegentreten.

Rechtsgrundlage ihrer Entscheidung sei das Wertpapierhandelsgesetz: Danach habe die Aufsicht Missständen entgegenzuwirken, die erhebliche Nachteile für den Finanzmarkt bewirken könnten. Die BaFin könne "Anordnungen treffen, die geeignet und erforderlich sind, diese Missstände zu beseitigen oder zu verhindern."

Von dem Verbot in Deutschland betroffen sind die Aktien folgender Unternehmen:

  • Aareal Bank
  • Allianz SE
  • AMB Generali Holding
  • Commerzbank
  • Deutsche Bank
  • Deutsche Börse
  • Deutsche Postbank
  • Hannover Rückversicherung
  • Hypo Real Estate Holding
  • MLP
  • Münchener Rückversicherungsgesellschaft

[Quelle: Diverse Presseberichte, BaFin sowie Spiegel Online]

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