Fitch und GDV gehen aufeinander zu


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Dicke Freunde werden sie wohl nicht mehr, aber immerhin: Im Streit um die Bewertung deutscher Versicherungsunternehmen haben die Ratingagentur Fitch Ratings und der deutsche Branchenverband GDV eine Annäherung ihrer Positionen erzielt, wenngleich sie einige Punkte weiter unterschiedlich beurteilen. In einer nunmehr veröffentlichten Stellungnahme zur Beschwerde des GDV von Anfang April räumte Fitch einige Versäumnisse und Fehler auf dem deutschen Versicherungsmarkt ein und kündigte Abhilfe an. Zugleich stellte die Agentur in dem Schreiben aber fest: "Die Prüfung der Beschwerde erbrachte keinen Hinweis, dass Fitch gegen den eigenen Code of Conduct oder den IOSCO-Code verstoßen hat." Trotz einiger Berechnungs-Änderungen blieben die Ratings der bewerteten Gesellschaften unverändert.

Keine Verstöße gegen den Code of Conduct

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigte sich mit der Reaktion zufrieden. "Auch wenn nicht in allen Beschwerdepunkten Einigung erzielt werden konnte, sieht der GDV in der Stellungnahme einen wichtigen Schritt zu einer nachhaltigen Verbesserung des Verhältnisses zwischen Fitch und der deutschen Versicherungswirtschaft", heißt es in einer Erklärung des Verbands. Der GDV hatte Anfang April eine formale Beschwerde bei Fitch eingereicht, nachdem der Verband eigenen Angaben zufolge zahlreiche Unstimmigkeiten im Auftreten von Fitch auf dem deutschen Versicherungsmarkt festgestellt hatte. Die Unternehmen kritisierten, dass einzelne Vorgehensweisen von Fitch nicht dem Verhaltenskodex der internationalen Vereinigung der Wertpapier-Aufsichtsbehörden,  International Organisation of Securities Commissions (IOSCO), entsprachen.

Keine Lösung ohne Schlichtungsstelle

Insbesondere beanstandeten sie, dass Fitch die ohne Auftrag der Gesellschaften erstellten Ratings ohne eine entsprechende Kennzeichnung veröffentlichte. Zudem kritisierte der GDV, dass Fitch die Versicherer zwar - wie im IOSCO-Kodex vorgesehen - vorab über das Rating-Ergebnis informierte, die Frist für eine Stellungnahme aber zu kurz sei. Darüber hinaus hatte der GDV auf die unterschiedliche Bewertung von Asset-Klassen hingewiesen. Fitch sagte zu, unter anderem "versehentliche Fehlkalkulationen" bei der Bewertung bestimmter Kapital-Ratios deutscher Versicherer zu korrigieren. Dagegen interpretieren Fitch und GDV die Vorschriften zur Kennzeichnung auftragsloser Ratings und zur Frist für die Vorab-Benachrichtigung gerateter Unternehmen weiter unterschiedlich. Diese Differenzen könnten keiner unmittelbaren Klärung zugeführt werden, da für derartige Meinungsverschiedenheiten derzeit keine Schlichtungsstelle existiere, erklärte der GDV.

 

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