Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) fordert ein höheres Sicherheitsniveau für Garantiefonds, die künftig auch in Deutschland aufgelegt werden sollen.
Nach derzeitiger Planung müssen Investmentfonds mit zusätzlichen Werterhaltungsgarantien keine Sicherheitsmittel vorhalten. GDV-Geschäftsführer Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Heilmann sieht seine Branche hierdurch natürlich benachteiligt: „Das von der der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorgesehene Sicherheitsniveau fällt weit hinter die Anforderungen für Lebensversicherer zurück. Die Fonds sind lediglich in Fällen akuter Unterdeckung verpflichtet, Geld für die versprochenen Garantien bereitzustellen. Ist die Fondsgesellschaft hierzu nicht in der Lage, sind Pleiten vorprogrammiert. Anleger, die auf die vermeintlichen Garantien vertraut haben, gehen dann leer aus.“
Für den Verbraucher sei es wichtig, dass die Garantiezusagen der Fonds genauso sicher sind, wie er es beispielsweise von einer Lebensversicherung erwarten kann. „Für vergleichbare Garantien müssen vergleichbare Spielregeln gelten“, fordert Prof. Heilmann. Solange die Kunden der Fonds das gesamte Investmentrisiko tragen, brauchen keine größeren Eigenmittel vorgehalten zu werden. Für die Gewährung von Garantien sei es aber zwingend notwendig, diese auch durch entsprechende Eigenmittel abzusichern.
Vor diesem Hintergrund kann es nicht überraschen, dass der GDV auch einen eigenen Gegenvorschlag präsentiert. Dieser orientiert sich an den Garantien der Lebensversicherer und berücksichtigt zugleich die Besonderheiten der Garantiefonds. Danach haben Garantiefonds eine vorsichtig bemessene Rückstellung für die von ihnen ausgesprochenen Garantien zu bilden. Zusätzlich sollen Eigenmittel in Höhe von drei Prozent der Rückstellungen vorgehalten werden.