Rund zwei Drittel Prozent aller Kontoinhaber wickeln ihre Bankaktivitäten inzwischen online ab. Gleichzeitig wollen künftig mehr als 40 Prozent der Deutschen auch mit dem Mobiltelefon bezahlen. In Anbetracht dieser Entwicklung gewinnt der bargeldlose Zahlungsverkehr laut einer aktuellen Marktbeobachtung der Unternehmensberatung Steria Mummert Consulting auch für Geldwäscher zunehmend an Bedeutung.
Hierbei sei festzustellen, dass immer neue bargeldlose Zahlverfahren für das Internet oder Mobiltelefon entwickelt würden, ohne sich dabei ausreichend auf Machenschaften organisierter Krimineller einzustellen. "Mit der sprunghaften Verbreitung elektronischer Zahlverfahren verliert Bargeld zunehmend seine Bedeutung als bevorzugtes Mittel der Geldwäsche", so die Einschätzung von Kilian Strauss, Compliance-Experte bei Steria Mummert Consulting. "Stattdessen nutzen Kriminelle verstärkt neue Möglichkeiten, die sich aus dem so genannten Cyber-Laundering ergeben. So konzentrieren sich die Täter insbesondere auf mobile Zahlungssysteme, die losgelöst von einem Bankkonto funktionieren."
Viele Online-Firmen lieferten sich derzeit geradezu ein Wettrennen um die Einführung neuer bargeldloser Zahlungsmittel, ohne dabei das potenzielle Geldwäscherisiko ausreichend zu berücksichtigen. Gleichzeitig seien der Gesetzgeber, Ermittlungsbehörden und Geldwäschebeauftragte meist nur ungenügend über die neuen Methoden informiert und hinken in der Prävention und Bekämpfung von virtueller Geldwäsche deutlich hinterher. Die Studienautoren fordern daher eine bessere Aufklärung über die Risiken und die Bekämpfung des Cyber-Laundering.
Unternehmen mit Wissenslücken bei der Geldwäschebekämpfung
Als Betreiber mobiler Zahlungssysteme oder als Marktteilnehmer im Internet sind viele Unternehmen von dieser Entwicklung unmittelbar betroffen. Denn das neue Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet alle Personen, die gewerblich mit Gütern handeln und Zahlungen ausführen, bestimmte Sorgfaltspflichten einzuhalten. Dazu gehört beispielsweise, die Identität eines Vertragspartners zu überprüfen, um sich nicht selbst der Geldwäsche strafbar zu machen.
Dies gelte vor allem in den Bereichen Customer Due Diligence, also der Feststellung von Kundenidentitäten, bei der Überwachung von Transaktionen im Zahlungsverkehr und bei der Zulassung neuer Zahlungsmethoden. Vor allem in Unternehmen, die nicht dem Finanzsektor angehören, fehle es außerdem oftmals an Know-how über die Ausweitung der Berichtspflichten.
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