Kryptowährungen werden auch bevorzugt von Kriminellen verwendet, um illegal beschafftes Geld in legales zu verwandeln. So ist beispielsweise die Zahl der Geldwäsche-Verdachtsfälle in Zusammenhang mit Bitcoin & Co. in Japan im vergangenen Jahr sprunghaft angestiegen, so das Fazit der japanischen Polizei für das Jahr 2018.
Daher sollten Kryptowerte und ihre Anbieter künftig nach neuen Plänen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) geldwäscherechtlich stärker reguliert werden. Entsprechende Bestimmungen hat Scholz nach Angaben seines Ministeriums nun in einem Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie vorgesehen. "Der Entwurf befindet sich in der Abstimmung mit den Ressorts", hieß es aus dem Ministerium. Er sei bereits zur Konsultation an Länder und Verbände gesandt worden.
"Virtuelle Währungen haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen", heißt es in dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der neuen EU-Geldwäscherichtlinie. Die weltweite Marktkapitalisierung habe im Januar 2018 mit rund 700 Milliarden Euro ihren Höhepunkt erreicht, bevor sie in den vergangenen Monaten wieder zurückgegangen sei. Mit der stärkeren Bedeutung seien aber "auch die mit virtuellen Währungen verbundenen Risiken gestiegen". Insbesondere die Anonymität virtueller Währungen ermögliche deren "potenziellen Missbrauch für kriminelle und terroristische Zwecke".
Im Finanzsektor soll daher der Kreis der geldwäscherechtlich Verpflichteten um Anbieter elektronischer Geldbörsen, so genannte Wallet Provider, ergänzt werden, mit denen Kryptowerte wie der Bitcoin oder kryptografische Schlüssel für Kryptowerte verwahrt werden können. Die jeweiligen Finanzdienstleister, die den Umtausch von Kryptowerten in gesetzliche Währungen und umgekehrt sowie in andere Kryptowerte anbieten, sind laut der Gesetzesbegründung bereits geldwäscherechtlich Verpflichtete und unterfallen der Überwachung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).
Erweiterung des Kreises auch im Nicht-Finanzsektor
Geldwäscherechtlich bisher nicht erfasst sind demnach hingegen der gewerbliche Handel von Kryptowerten, die keine Rechnungseinheiten sind sowie die Verwahrung von kryptografischen Schlüsseln und Kryptowerten. Der Gesetzentwurf sehe deshalb zur Erfassung aller Verwendungsformen von virtuellen Währungen "die Schaffung einer weiten Definition des Kryptowertes" vor, und außerdem würden das Kryptoverwahrgeschäft als neue Finanzdienstleistung sowie der Kryptowert als neues Finanzinstrument eingeführt.
Scholz will mit dem Gesetzentwurf die EU-Änderungsrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Dies muss bis Januar 2020 erfolgen. Vorgesehen ist dabei auch eine Erweiterung der geldwäscherechtlich Verpflichteten im Nicht-Finanzsektor. Darunter sollen künftig auch Immobilienmakler bei der Vermittlung von Mietverträgen fallen, wenn die monatliche Miete mindestens 10.000 Euro beträgt, Kunstvermittler und Lagerer von Kunst in Freihäfen ab einem Transaktionswert von 10.000 Euro und über Steuerberater und -bevollmächtigte hinaus alle wesentlichen Dienstleister in Steuersachen.
Das bestehende Transparenzregister zu wirtschaftlich Berechtigten von Vereinigungen und Rechtsgestaltungen soll nach den Plänen zudem künftig für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Auch sollen geldwäscherechtlich Verpflichtete und zuständige Behörden künftig Unstimmigkeiten melden müssen, die ihnen bei der Einsichtnahme in das Register auffallen. Der Gesetzentwurf erweitert außerdem die Pflicht freier Berufe zur Abgabe von Verdachtsmeldungen bei Immobilientransaktionen. So sollen zum Beispiel Notare künftig bei bestimmten Fallkonstellationen stets eine Verdachtsmeldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) abgeben müssen.
Wie es ergänzend hieß, solle die FIU nach dem Willen des Finanzministeriums zudem neue Befugnisse erhalten wie den Zugang zu strafrechtlich relevanten Informationen der Länder. Hierzu dauere die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung aber noch an.