Geldwäschebekämpfung: Erhöhte Sorgfaltspflichten bei der Identitätsprüfung


Ab dem 15. Dezember 2007 gelten verschärfte Gesetze im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Europäische Banken müssen ab diesem Stichtag ihre Kunden und Transaktionen noch genauer unter die Lupe nehmen. Gleiches gilt für die von den Instituten und ihren Kunden genutzten Bankprodukte. Deutsche Banken erfüllen bereits einen Großteil der strengeren Vorschriften, die über die 3. EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Beim Aufspüren von Geldwäscherisiken bestehen allerdings noch einige Lücken. Dazu gehören beispielsweise Defizite bei der Identitätsprüfung und dem Erkennen von Hochrisikokunden. Das Einbeziehen von Tochtergesellschaften in die Geldwäscheprävention können beispielsweise rund 30 Prozent der Institute noch nicht in vollem Umgang sicherstellen. Das sind die Ergebnisse einer Marktstudie zur 3. EU-Geldwäscherichtlinie, die Steria Mummert Consulting unter den Top-Banken in Deutschland durchgeführt hat.

Frühwarnnetz deutscher Kreditinstitute hat noch Lücken

Die EU reagiert mit den strengeren Regeln auf die wachsenden Missbrauchsmöglichkeiten für Geldwäscher. Im Zuge der Globalisierung der Finanzmärkte hat sich die Summe des Geldes, das illegal in den Finanzkreislauf eingeschleust wird, in den vergangenen zehn Jahren weltweit verdoppelt. Die verschärfte Rechtslage für Banken sieht unter anderem erhöhte Sorgfaltspflichten bei der Identitätsprüfung vor. Hierzu gehören auch Verfahren zum Erkennen und Einstufen so genannter politisch exponierter Personen, die ein erhöhtes Risiko darstellen. Zudem müssen die Banken eine konzernweite Gefährdungsanalyse bei ihren Kunden durchführen. Dies bedeutet beispielsweise die Einteilung der Kunden, Produkte und Transaktionen in Risikoklassen.

Nur rund die Hälfte holt Auskünfte über die Herkunft der Geldmittel ein

Mit der Umsetzung der Vorgaben sind deutsche Banken unterschiedlich weit: 88 Prozent der Banken prüfen bei der Kontoeröffnung unter anderem das Herkunftsland des Kunden. 81 Prozent teilen die Kontoinhaber zudem in bestimmte Risikogruppen ein, und mehr als drei Viertel informieren sich über die Art der Geschäftstätigkeit der Neukunden. Teilweise gehen die bestehenden Maßnahmen zur Identitätsprüfung jedoch noch nicht weit genug. In wichtigen Punkten weichen die internen Prozesse der Institute stark von den neuen gesetzlichen Vorgaben ab: 37 Prozent der Banken fragen nicht nach den Beweggründen der Kontoeröffnung. Nur rund die Hälfte erkundigt sich nach dem Ort der Geschäftstätigkeit des Kunden und holt Auskünfte über die Herkunft der Geldmittel ein. Noch weniger, 13 Prozent, klopfen ihren bestehenden Kundenstamm nachträglich auf Geldwäscherisiken ab. Eine Überprüfung der Geschäftsbeziehungen des potenziellen Bankkunden, wie es die Geldwäscherichtlinie künftig vorsieht, findet momentan nur bei 28 Prozent der Kreditinstitute statt.

Gefährdungspotenzial durch politisch exponierte Personen

Ein besonderes Gefährdungspotenzial stellen so genannte politisch exponierte Personen (PEPs) dar. Dies sind Personen in öffentlichen Positionen. Sie stammen in der Regel aus Ländern, in denen Korruption weit verbreitet ist. Der Grund für die strengeren Kontrollen: Werden Fälle von Geldwäsche aus diesem Kundenkreis bekannt, kann das Image der Banken starken Schaden nehmen. Das erhöhte Risikopotenzial der PEPs haben allerdings noch nicht alle Geldwäschebeauftragten in den Instituten erkannt. Lediglich die Hälfte der Banken prüft vor der Aufnahme eines Neukunden, ob es sich um eine politisch exponierte Person handelt, nur ein Viertel weitet die Überwachung auf bestehende Kundenbeziehungen aus. Auch die vorhandenen Kontrollmethoden sind häufig nicht sicher genug. Für das Überwachen von PEPs gleichen 44 Prozent der befragten Institute Kundendaten mit Datenbanken privater Anbieter ab, beispielsweise World Check oder World Compliance. Jede zehnte befragte Bank verwendet derartige Listen nur sporadisch. Um dem Risiko zu begegnen, wird eine einfache Listenprüfung zukünftig nicht mehr ausreichen. Hier sind strengere Prozesse zum Erkennen von PEPs notwendig.

Defizite bei der konzernweiten Geldwäscheprävention

Weitere Defizite bestehen bei der konzernweiten Geldwäscheprävention. Denn Banken müssen gemäß der 3. EU-Geldwäscherichtlinie sämtliche Maßnahmen zur Abwehr von Geldwäsche nicht nur im Mutterhaus gewährleisten – die Regelungen gelten auch für sämtliche Tochtergesellschaften. 29 Prozent der Institute entsprechen der künftigen Gesetzesvorgabe derzeit noch nicht. Denn in vielen Fällen wurden die Vorkehrungen zum Erkennen von Geldwäsche noch nicht in vollem Umfang auf alle Tochterfirmen erstreckt. Bis Dezember 2007 müssen diese Lücken jedoch geschlossen sein. Deutlich weiter sind deutsche Banken mit der Umsetzung der Geldwäscherichtlinie in ihren Auslandsfilialen: In 91 Prozent der befragten Institute werden die ausländischen Niederlassungen dezentral mit eigenen Geldwäschebeauftragten organisiert. So können beispielsweise Schulungen der Mitarbeiter effektiver durchgeführt werden und lokale Bestimmungen in die Geldwäscheprävention einfließen. Bereits jetzt haben 82 Prozent der Institute die Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung in vollem Umfang eingeführt. 18 Prozent sind noch dabei, ihre Sicherheitsvorkehrungen in den Geschäftsstellen außerhalb der Landesgrenzen umzusetzen.

Identitätsprüfung und Erkennen von Hochrisikokunden

Das effektive Aufspüren ungewöhnlicher Transaktionen sowie das Identifizieren insbesondere politisch exponierter Personen können nur IT-gestützte Lösungen zuverlässig leisten. Dessen ist sich auch ein Großteil der befragten Geldwäschebeauftragten bewusst. In 78 Prozent der Banken sind inzwischen Softwarelösungen im Einsatz, die nach Anhaltspunkten für ungewöhnliches Verhalten bei Zahlungen suchen. Noch zu selten investieren die Banken allerdings in elektronische Kontrollsysteme, die Zahlungsströme in Echtzeit überwachen. Nicht einmal die Hälfte der Institute greift auf derartige Systeme zurück. Viele Geldwäschebeauftragte in Banken setzen die Kosten und Risiken einer unzureichenden IT-Unterstützung nicht ins Verhältnis. Der Preis für IT-gestützte Geldwäscheprävention ist nach wie vor das Hauptargument gegen entsprechende Investitionen.


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