Mit dem In-Kraft-Treten der neuen Eigenkapitalregelungen für Banken (Basel II) haben die Kreditinstitute ab 2007 neben Kredit- und Marktpreisrisiken auch so genannte "operationelle Risiken" gesondert zu erfassen und mit Eigenkapital zu unterlegen. Beispiele für operationelle Risiken sind Verlustgefahren durch kriminelle Handlungen, Computerfehler oder Naturkatastrophen. Institute, die frühzeitig einen fortgeschrittenen bankaufsichtlichen Ansatz zur Bemessung des operationellen Risikos (Advanced Measurement Approach) zur Anwendung bringen wollen, werden bereits ab 2005 zur Erfassung von operationellen Schadensfällen verpflichtet. Um dabei auftretende Fragestellungen zu beantworten, haben der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) und der Bundesverband deutscher Banken (BdB) einen gemeinsamen Standard zur Erfassung von Verlusten aus operationellen Schadensfällen vorgelegt. In Ergänzung der aufsichtlichen Vorgaben enthält der Standard Aussagen zu den Bestandteilen eines operationellen Verlustes, zu dessen Klassifizierung sowie zur Abgrenzung zu Verlusten aus Kredit- oder Marktpreisrisiken.
Gemeinsamer OpRisk-Standard von BdB und VÖB
Frank Romeike
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