Die Antikorruptionsorganisation Transparency hat in Zusammenarbeit mit zwei australischen Universitäten und der Organisation Blueprint for Free Speech eine vergleichende Studie zum gesetzlichen Schutz von Whistleblowern in den G20-Staaten veröffentlicht. Erstmalig wird in der Studie die Umsetzung der in den Jahren 2010 und 2012 erfolgten Selbstverpflichtung der G20-Staaten zur Etablierung angemessener Maßnahmen zum gesetzlichen Schutz von Whistleblowern analysiert.
Der Studie zufolge liegt Deutschland hier sowohl im Privatsektor als auch im öffentlichen Sektor weit unter dem Durchschnitt. So wird bemängelt, dass Deutschland über keinen gesetzlichen Schutz für Hinweisgeber verfügt. Lediglich Beamte können sich bei einem Korruptionsverdacht direkt an die Staatsanwaltschaft wenden. Die Studie schlussfolgert daher, dass Deutschland aufgrund des mangelnden Schutzes, insbesondere im privaten Sektor, weiterhin nicht die Anforderungen des Europarat-Zivilrechtsübereinkommens über Korruption erfüllt. Bereits im vergangenen Jahr veröffentlichte Transparency International einen Bericht zum Whistleblowerschutz in den EU-Mitgliedstaaten, der Deutschland im europäischen Vergleich entsprechende Defizite bescheinigte. Die vollständige Studie "Whistleblower Protection Laws in G20 Countries Priorities for Action" kann hier heruntergeladen werden:
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