Das persönliche Haftungsrisiko für Unternehmensmanager ist in jüngerer Zeit erkennbar gestiegen, denn immer mehr Unternehmen verklagen ihr Führungspersonal. Mit zum Teil erheblicher zeitlicher Verzögerung werden Ansprüche erhoben, die sich vielfach auf Aktivitäten von Vorständen und Aufsichtsräten während oder vor der Finanzkrise beziehen. So hat die Staatsanwaltschaft Leipzig zuletzt gegen drei ehemalige Vorstände der vormaligen Sachsen LB Anklage wegen unrichtiger Darstellung der Jahresabschlüsse, Untreue beziehungsweise Beihilfe dazu erhoben. Den Bankmanagern wird vorgeworfen, sie hätten in den Jahresabschlüssen 2003 und 2004 einen zuvor mit ihrer Billigung von sog. technischen Verrechnungskonten auf Forderungskonten umgebuchten Saldo als Forderungsposition der Sachsen LB ausgewiesen, obwohl der Saldo trotz Prüfungen zur damaligen Zeit nicht aufgeschlüsselt und einzelnen Schuldnern oder Geschäftsvorfällen zugeordnet werden konnte. Wegen der bis Anfang 2008 unterbliebenen Wertberichtigung waren die Jahresabschlüsse der Bank unrichtig und geschönt, sodass letztlich jeweils Gewinne ausgewiesen werden konnten. Auf dieser Grundlage erfolgten pflichtwidrig Ausschüttungen an die Anteilseigner und die Zahlung erfolgsabhängiger Vergütungen an die Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter.
Auch den ehemaligen Vorstandsmitgliedern der BayernLB droht juristisches Ungemach wegen des milliardenschweren Fehlkaufs der österreichischen Hypo Group Alpe Adria (HGAA) im Jahr 2007. Gegen die seinerzeit verantwortlichen Manager wurden bereits im Juni Schadenersatzklagen eingereicht. Gegen den ehemaligen Risikovorstand Gerhard Gribkowsky läuft zudem ein weiteres Schadensersatzverfahren. Er soll sich beim Verkauf der BayernLB-Beteiligung an der Formel 1 bereichert haben. Vor diesem Hintergrund darf es kaum verwundern, dass der Versicherungsmakler Aon einen deutlichen Anstieg der Schäden in der Managerhaftpflicht (Directors’ and Officers’ Liability, kurz: D&O) verzeichnet. Waren es im Jahr 2007 noch 134 Haftpflichtfälle weltweit, so stieg die Zahl im vergangenen Jahr auf 445 Fälle. Viele der neuen Fälle stammen aus Unternehmen, die im Finanzsektor tätig sind. Oft dauert es einige Jahre, bis interne Prüfungen abgeschlossen sind und aus den Ergebnissen Ansprüche gegen das Management angemeldet werden. Und genau hier liegt ein erhebliches Risiko für D&O-Versicherte.
D&O-Versicherungen werden nämlich auf dem so genannten Anspruchserhebungsprinzip (Claims made) aufgebaut. Dies bedeutet, dass der Versicherungsschutz für alle Ansprüche besteht, die während der Vertragslaufzeit gestellt werden, unabhängig davon, wann der Manager einen Verstoß begangen hat. Ansprüche, die vor Vertragslaufzeit und nach Beendigung des Versicherungsschutzes gestellt werden, sind nicht gedeckt, es sei denn durch besondere Vereinbarungen. Diese so genannte Extended Reporting Period ist meist nur gegen eine Mehrprämie zu erhalten. Ansprüche vor Vertragsabschluss lassen sich durch eine unbegrenzte Rückwärtsversicherung, eine vereinbarte Nachhaftungszeit oder die Möglichkeit einer Umstandsmeldung bei Vertragsbeendigung versichern. "Dem Claims-Made-Prinzip wohnt zunächst kein systemimmanenter Nachteil inne", meint Markus English (Foto), D&O-Experte beim Industrieversicherer ACE European Group. Vorstände und Aufsichtsräte, die ein Unternehmen verlassen, müssten sich allerdings verstärkt selbst um die Fortführung ihres Versicherungsschutzes kümmern. Mitunter seien die D&O-Versicherer mit Nachhaftungszeiten von bis zu zehn Jahren konfrontiert, so English vor Mitgliedern des Düsseldorfer Finanz Forums. "Umsonst sind diese Nachvereinbarungen allerdings nicht zu haben, denn die gewöhnliche Risikokalkulation von D&O-Versicherungen deckt keine langen Zeiträume ab", weiß Risikomanagement-Experte English. ACE in Frankfurt zeichnet seit Mitte der neunziger Jahre auf dem deutschen Markt entsprechende Risiken und verfügt über profunde Kenntnisse im globalen D&O-Markt. Doch das Geschäft ist relativ margenarm, weil risikoadäquate Prämien in den letzten Jahren kaum mehr zu erzielen gewesen sind. Industrieversicherer wie ACE ziehen sich in der Konsequenz zurück, sofern ein Abschluss unter risikogerechten Preisen nicht möglich ist. "Das ist eine Frage der Risikokultur sowie des konsequenten Underwritings und Risikomanagements", sagt English. Vorsicht geboten ist auch, wenn Manager im Gefolge eines Jobwechsels eine D&O-Versicherung von einem Versicherer zum anderen umdecken lassen. Insbesondere sind hierbei Nachmeldefristen zu beachten, die über die Extended Reporting Period mitversichert werden können. Dabei ist von enormer Bedeutung, den neuen Versicherer über mögliche Ansprüche bzw. Haftungsrisiken, die auf absehbare Zeit schlagend werden könnten, zu informieren, denn für diese Versicherungsnehmer besteht eine vorvertragliche Antragspflicht.
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