"Good Book" und "Bad Book"

IASB mit überarbeiteten Regelungen zur Risikovorsorgeermittlung


IASB mit überarbeiteten Regelungen zur Risikovorsorgeermittlung News

Laut einer Mitteilung der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC greift das International Accounting Standards Board (IASB) wesentliche Kritikpunkte der Banken an der Regelung zur Ermittlung der Risikovorsorge auf. Dem neuen Vorschlag zufolge werde zwar der Grundsatz der transparenten Abbildung der Ausfallrisiken beibehalten. Dieser soll jedoch durch die Verwendung eines Modells der erwarteten Verluste über die Gesamtlaufzeit der Kredite ("expected loss over the lifetime") praktikabler und besser umsetzbar sein. Dieses Modell sei praxisnäher, da für die Ermittlung der gesamtlaufzeitbezogenen Verlusterwartungen die Daten verwendet werden können, die auch der Berechnung der erwarteten Verluste nach Basel II zugrunde liegen. Der ursprüngliche Regelungsentwurf beinhaltete noch das Modell der erwarteten Zahlungsströme.

"Die vorgelegten Regelungen zeigen, dass das IASB die in den Kommentaren aufgezeigten Umsetzungsprobleme überwiegend aufgegriffen und praxisnähere Lösungsansätze erarbeitet hat", so die Einschätzung von Burkhard Eckes, Leiter des Bereichs Banking and Capital Markets bei der PwC. Positiv sei dabei zu werten, dass der neue Vorschlag sich in seiner Struktur dem tatsächlichen Kreditgeschäft deutlich annähert. Banken würden nun auf ihre internen Bonitätseinstufungen und Verlusterwartungen von Kreditportfolien zurückgreifen können. Dies sei eine wichtige Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf, der mit offenen (d. H. sich ändernden) Portfolien praktisch nicht vereinbar gewesen sei. Insgesamt bleibe es für Banken aber weiterhin schwierig, die notwendigen Schätzungen über so einen langen Zeitraum abzugeben.

Unterscheidung zwischen "Good Book" und "Bad Book"

Bei der Erfassung der Risikovorsorge wird nach dem neuen Vorschlag zwischen einem so genannten "Good Book" und einem "Bad Book" unterschieden. Diese Unterscheidung gab es für Zwecke der Rechnungslegung in dieser Form bislang nicht. Für die akut ausfallgefährdeten Kredite im Bad Book muss die Erfassung der Risikovorsorge sofort und in voller Höhe erfolgen. Im Good Book erfolgt ein Ansparen der Risikovorsorge über die Gesamtlaufzeit der Kredite. Die Abgrenzung dieser Bücher soll sich an der Kreditrisikosteuerung der Unternehmen orientieren.

Um sicherzustellen, dass im Good Book keine Unterdeckung an Risikovorsorge auftritt, fordert das IASB außerdem einen Mindestbestand an Risikovorsorge. Diese muss mindestens in Höhe der in den nächsten zwölf Monaten erwarteten Verluste bestehen.

Der vorgelegte Vorschlag bezieht sich nicht auf Kreditzusagen und Finanzgarantien. Das IASB hat die Frage, ob die Kreditzusagen einbezogen werden sollen, zur Kommentierung gestellt.


[Bildquelle: iStockPhoto]

Kommentare zu diesem Beitrag

Hartmut_deux /16.02.2011 22:48
Einziger Kommentar: MODELLRISIKO

Die Wirtschaftsprüfer machen alles schön kompliziert, hüben wie drüben. Der Prüfungs- und Beratungsaufwand ihrer "assoziierten" Consultants steigt von Jahr zu Jahr. Wenn schon ein Vorstand nicht kapiert wie seine Risiken überhaupt ermittelt werden, wer soll dann noch diese vielen extrem detaillierten Regelwerke verstehen?

Good Books vs Bad Books - klasse Idee!!! Dann würde ich doch eigenkapitalschonend mein Rating und meine Kreditrisikosteuerung tendenziell in Richtung Good Book adjusiteren. Wer will schon schlechte Bilanzen?
Gunnar /17.02.2011 09:21
" Im Good Book erfolgt ein Ansparen der Risikovorsorge über die Gesamtlaufzeit der Kredite. "

Kann mir mal einer helfen? Der Kredit ist getilgt und die komplette Risikovorsorge vorhanden? Wäre eine Lösung i.S.d. Bad Books nicht sinnvoller? Und wo bliebe der Unterschied zwischen Büchern wie bereits Hartmut_deux anmerkte?
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