Nachdem die Entwicklungen im Risikomanagement in der Finanzdienstleistungsindustrie in der jüngeren Vergangenheit stark durch aufsichtsrechtliche Einzelaspekte geprägt waren, tritt nun ein gesamtheitlicher Blick in den Vordergrund. Die Institute erfassen es zunehmend als betriebswirtschaftliche Notwendigkeit, die wesentlichen Risiken und Chancen des eigenen Geschäfts rechtzeitig zu erkennen und bezüglich ihrer Auswirkungen einschätzen zu können. Diese Erkenntnis hat bereits zur Entwicklung umfassender Methoden und Verfahren zur Identifizierung, Messung und Steuerung der mittlerweile klassischen Risikoarten Adressenausfall-, Marktpreisrisiken und operationelle Risiken geführt, die in ihrer Ausgestaltung teilweise über die Anforderungen der Aufsicht hinausreichen. Auf dem Weg zu einer wertorientierten Gesamtbanksteuerung stellt sich nun die Herausforderung der Abdeckung eines vollständigen Risikoprofils. Geschäftsrisiken spielen in diesem Zusammenhang meist noch eine untergeordnete Rolle. Dabei können wandelnde Rahmenbedingungen bei zu spätem Erkennen und Gegensteuern durch entsprechende Maßnahmen die Geschäftsfortführung eines Unternehmens nachhaltig gefährden. Um in einem dynamischen Wettbewerbsumfeld bestehen zu können, ergibt sich somit die betriebswirtschaftliche Notwendigkeit einer systematischen Auseinandersetzung mit der Risikoart Geschäftsrisiko.
Mindestanforderungen an das Risikomanagement
Auch die aufsichtsrechtlichen bzw. gesetzlichen Vorgaben sind in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen. Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), die zum 1. Januar 2007 in Kraft treten, fordern Finanzdienstleistungsinstitute zu einer Betrachtung aller wesentlichen Risiken auf [MaRisk AT 2.2]. Damit nimmt die Aufsicht die Institute in die Pflicht und lässt ihnen gleichzeitig den Freiraum, selbst zu entscheiden, was als wesentlich zu erachten ist. Die Einstufung einer Risikoart als wesentlich hat verschiedene Implikationen. Zum einen sind wesentliche Risiken in der Risikotragfähigkeitsanalyse zu berücksichtigen [AT 4.1], zum anderen sind geeignete Risikosteuerungs- und Controllingprozesse einzurichten und Szenariobetrachtungen durchzuführen [AT 4.3.2]. Darüber hinaus wäre ein wesentliches Risiko prinzipiell auch bei der Festlegung der Risikostrategie zu berücksichtigen [AT 4.2]. Neben den dort z. B. explizit genannten Liquiditätsrisiken, stellt sich für eine umfassende Risikobetrachtung in diesem Kontext auch die Frage nach einer Berücksichtigung von Geschäftsrisiken.
Den kompletten Artikel aus der Zeitschrift RISIKO MANAGER finden Sie hier:
[Quelle: RISIKO MANAGER, Ausgabe 25/26-2006]