Im Hinblick auf die Auswirkungen der internationalen bzw. HGB-Rechnungslegung auf das Bilanzsteuerrecht haben das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) und das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) zu Bilanzierungs- und Bewertungsfragen im Zusammenhang mit der Subprime-Krise Stellung genommen. Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) weist darauf hin, dass in einer Presseinformation und einem Positionspapier des IDW auf Fragen der Bilanzierung und Bewertung in IFRS- und HGB-Abschlüssen eingegangen wird.
Das Positionspapier dient der (nicht abschließenden) Auslegung derjenigen Regelungen, denen angesichts der gegenwärtigen Marktbedingungen besondere Bedeutung zukommt. Bei der Entwicklung dieses Papiers wurden entsprechende Diskussionen auf internationaler Ebene berücksichtigt. Im Einzelnen geht die IDW-Stellungnahme auf folgende Sachverhalten ein:
Bei der Bilanzierung und Bewertung nach IFRS auf das Vorliegen eines „aktiven Marktes“, die Kategorisierung der Verbriefungstitel, die Abtrennung eingebetteter Derivate beim Investor, die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts, die Wertminderung von Finanzinstrumenten nach IAS 39, Kreditzusagen (Liquiditätszusagen), die Konsolidierung von Zweckgesellschaften, sowie die Angaben im Anhang.
Bei der Bilanzierung und Bewertung nach HGB auf die Zuordnung der Wertpapiere zum Anlage- und Umlaufvermögen und die hieraus resultierenden Konsequenzen für die Bewertung, die Ermittlung des beizulegenden Werts, den Niederstwerttest bei Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, den Niederstwerttest bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, die Abtrennung eingebetteter Derivate, Kreditzusagen (Liquiditätszusagen), die Konsolidierung von Zweckgesellschaften sowie die Angaben im Anhang.
Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des Deutschen Rechnungslegungsstandards Committee (DRSC) hat ebenfalls zu bilanziellen Fragen im Zusammenhang mit der Subprime-Krise eine Stellungnahme abgegeben. Das RIC nimmt in Form von Fragen und Antworten („Questions and Answers“) zur Wertminderung von Finanzinstrumenten nach IAS 39 Stellung, wobei die Ausführungen auch der Beseitigung von Unklarheiten bei der Bewertung von Finanzinstrumenten nach der Vorgehensweise von IAS 39 dienen sollen. Im Einzelnen wird auf folgende Punkte eingegangen: Die Bewertung von Finanzinstrumenten im Hinblick auf die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts, die Wertminderung von Finanzinstrumenten, die Definition des Begriffs „aktiver Markt“, die Konsequenzen für die bilanzierenden Unternehmen bei einem noch aktiven Markt sowie die Konsequenzen für die bilanzierenden Unternehmen bei einem nicht mehr aktiven Markt.
Weitere Einzelheiten zu den o. a. Stellungnahmen können auf den Webseiten des IDW und des RIC unter www.idw.de bzw. www.standardsetter.de abgerufen werden.