Die Auswirkungen der verschärften internationalen Eigenkapitalnormen und der neuen Liquiditätsstandards (Basel III) werden seit Anfang 2011 vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht und von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA auf halbjährlicher Basis im Rahmen des "Basel III-Monitoring" beobachtet und analysiert. Europaweit sind 170 Banken aus 18 EU-Mitgliedsländern daran beteiligt. Aus Deutschland wurden 42 Institute in den Analysen berücksichtigt und in zwei Gruppen eingeteilt: Zur Gruppe 1 zählen sieben international tätige Institute mit einem Kernkapital von mindestens 3 Mrd. € gemäß dem CRD III-Umsetzungsgesetz. Die übrigen 35 kleineren Institute werden der Gruppe 2 zugeordnet.
Die durchgeführten Analysen basieren auf der Annahme einer vollständigen Umsetzung von Basel III zum Stichtag 31. Dezember 2012. Das beutet: Die Übergangsbestimmungen wie die stufenweise Erhöhung der Kapitalabzüge bis 2018 oder Bestandsschutzvorschriften bis 2021 werden nicht berücksichtigt. Die schrittweise Einführung der neuen Eigenkapitalregeln bis zum 31. Dezember 2021 dient dazu, den Instituten ausreichend Zeit zur Deckung des restlichen Kapitalbedarfs zu geben. Diesen Prozess überwacht und begleitet die Aufsicht eng.
Die aktuelle Studie hat ergeben, dass die Quote des harten Kernkapitals nach Basel III-Definition im Mittel bei 7 % für Gruppe-1-Banken und bei 8,9 % für Gruppe-2-Institute liegt. Damit erreichen die Gruppe-1-Institute zum ersten Mal im Durchschnitt die geforderte Zielquote von 7 %, die sich aus der Mindestquote für das harte Kernkapital von 4,5 % sowie einem Kapitalerhaltungspuffer in Höhe von 2,5 % zusammensetzt.
Unter den oben genannten Annahmen hätten die Gruppe-1-Institute rein rechnerisch zusätzliches Kapital in Höhe von 14 Mrd. € benötigt, um die Zielquote für das harte Kernkapital von 7 % zuzüglich eines Zuschlags von 1 % bis zu 2,5 % für global systemrelevante Institute bereits zum Stichtag 31. Dezember 2012 zu erfüllen. Der Bedarf an hartem Kernkapital hat sich damit für die großen Institute gegenüber Juni 2012 um 16 Mrd. € verringert.
Der Kapitalbedarf ist maßgeblich deswegen gesunken, weil die Institute ihr Eigenkapital erhöht und ihre risikogewichteten Aktiva (RWA) abgebaut haben. Letzteres ist vornehmlich zurückzuführen auf: den Abbau von Positionen mit hohen Risikogewichten (Verbriefungen) und von Positionen, die erst durch Basel III als Risikopositionen erfasst werden (zum Beispiel Risiken aus kreditbezogenen Bewertungsanpassungen). Ein Rückgang der Gesamtforderungshöhe der Institute wurde nicht beobachtet.
Die Liquiditätsdeckungskennziffer (Liquidity Coverage Ratio, LCR) beträgt zum 31. Dezember 2012 für Gruppe-1-Institute im Mittel 99,3 % und erreicht nahezu die Zielquote. Auch hierbei unterstellt die Studie die Vollimplementierung von Basel III. Gruppe-2-Institute erfüllen mit einer Kennziffer von 114,9 % im Mittel bereits jetzt die ab 2019 geltende Mindestanforderung in Höhe von 100 %. Insgesamt benötigen die an der Studie teilnehmenden deutschen Institute noch 35 Mrd. € zusätzliche liquide Aktiva, um eine Kennziffer von 100 % zu erreichen.
Seit Juni 2011 hat sich die Kennziffer im Mittel um nahezu 30 Prozentpunkte (Gruppe 1) bzw. 40 Prozentpunkte (Gruppe 2) erhöht. Ein Teil des Anstiegs basiert dabei auf vom Baseler Ausschuss im Januar 2013 beschlossenen Änderungen in der LCR. Darunter fallen insbesondere die Erweiterung des Kreises berücksichtigungsfähiger liquider Aktiva und geänderte Zu- und Abflussraten für einzelne Positionen. Diese Änderungen sind in dieser Studie erstmals berücksichtigt worden.
[Bildquelle: © T. R. - Fotolia.com]