Die Bundesregierung hat heute das umfassende Gesetzespaket zur strengeren Regulierung der Versicherungswirtschaft beschlossen. "Damit setzt Deutschland die europäische Richtlinie Solvency II um, mit der die Versicherten besser geschützt werden", heißt es aus Regierungskreisen. Die neuen Bestimmungen sollen EU-weit am ersten Januar 2016 in Kraft treten und müssen vorher in nationale Gesetze gegossen werden.
Weil sich in der Finanzkrise auch Versicherungsgesellschaften als verwundbar erwiesen, verständigten sich die EU-Mitgliedsländer auf eine bessere Aufsicht und höhere Kapitalanforderungen. Kern der Regulierung ist, dass riskantere Geschäfte - ähnlich wie bei den Banken - mit mehr Eigenmitteln unterlegt werden müssen. Eine breitere Diversifikation kommt die Versicherer günstiger als Klumpenrisiken, Pfandbriefe billiger als Unternehmensbeteiligungen. Wie hoch die Mindestanforderungen dann tatsächlich sind, wird die EU-Kommission noch im September per Direktive festlegen.
Auf der anderen Seite verschafft das Gesetzespaket den Unternehmen mehr Freiheiten, wo sie Beiträge der Versicherten investieren. Bisher dürfen Versicherer in Deutschland nur einen bestimmten Teil in riskantere Anlagen stecken.
Wesentlicher Teil von Solvency II ist neben der breiteren Kapitalbasis die Stärkung der Aufsicht. Die Unternehmen müssen weitaus umfangreicher an die Behörden berichten als bisher. Damit sollen Schieflagen schneller erkannt werden. Außerdem muss der Wert von Wertpapieren und Immobilien der Marktentwicklung angepasst und darf nicht mehr nach Anschaffungswert bilanziert werden.
Für die vollständige Umsetzung der neuen Vorschriften hat die Branche 16 Jahre Zeit. Dennoch wird der Prozess für die Assekuranz ein Kraftakt. Experten rechnen damit, dass der Sektor in Deutschland seine Kapitalbasis jährlich zwischen 3 und 5 Milliarden erhöhen muss.