Künstliche Intelligenz wird – insbesondere seit dem jüngsten Hype um ChatGPT (und künftig noch mehr befeuert durch Bard von Google und weitere, vielfältige Anwendungen) - in vielen Organisationen und Unternehmen ohne Kenntnis der negativen (technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen) Auswirkungen und häufig unstrukturiert eingesetzt.
Hochriskante Verstöße gegen Intellectual Property (IP)-, IT- und Informationssicherheits-, Datenschutz-, Geschäftsgeheimnis-, Governance-Regularien u.v.m. sind an der Tagesordnung: Die Haftungsverantwortung hierfür tragen hier primär und letztlich Leitungs- und Aufsichtsgremium.
Gesetze, Rechtsprechung, verbindliche Regelungen der Exekutive, Stand der Technik, Standards, interne verbindliche Vorgaben u.v.m. bilden den zum Teil haftungsbewehrten Compliance-Rahmen, den häufig noch niemand so richtig erkannt hat – ebenso wie die technischen Gefahren von KI, die den Chancen risikobasiert und nach den Vorgaben der Business Judgement Rule gegenübergestellt werden müssen (§ 93 Abs 1 Satz 2 AktG).
KI-Compliance-Management ist integraler Bestandteil des allgemeinen Compliance-Managementsystems und Teil der Governance, also des verbindenden "G" bei ESG und GRC. Außerdem wirkt ein solches System enthaftend.
Scherer, Josef (2023): KI-Verantwortung und enthaftende Wirkung eines KI-Compliance-Managementsystems für Leitung (Vorstand, Geschäftsführer, Officers), Aufsichtsgremium und sonstige Führungskräfte, 09.08.2023.
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