Die Arbeiten an einem neuen Aufsichtsmodell für die europäische Versicherungswirtschaft nehmen Gestalt an. Der Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden für Versicherungen und betriebliche Altersversorgung (CEIOPS) hat jetzt Leitlinien für eine verstärkte Beaufsichtigung vorgeschlagen. Als Best-Practice-Modell wird auf die entsprechenden Regeln verwiesen, die in der EU-Richtlinie für Finanzkonglomerate vorgegeben sind. Stellungnahmen können bis zum 01. November unter Secretariat@ceiops.org abgegeben werden.
Die Pläne sind Teil des Projekts "Solvabilität II" bzw. "Solvency II" für Versicherungen, das 2002 von der Europäischen Kommission eingeleitet worden ist. Ende 2005 will sie eine Rahmenrichtlinie vorschlagen. Das Gesetzgebungserfahren soll Ende 2008 abgeschlossen sein. Ziel ist es, das gesamte System der Eigenkapital-Vorschriften für die Versicherungswirtschaft einschließlich der Rückversicherer zu aktualisieren, um es besser als bisher an die entsprechenden Risiken anzupassen. Insbesondere sollen künftig Unternehmen mit hohem Risikoprofil identifiziert und zu einer höheren Solvabilitätsspanne verpflichtet werden.
Das Vorhaben orientiert sich an der Baseler Eigenkapitalvereinbarung für Banken und setzt sich aus den drei Säulen quantitative Bestimmungen, qualitative Regelungen und Marktdisziplin zusammen. Bei der geplanten Rahmenrichtlinie soll das beschleunigte so genannte Lamfalussy-Gesetzgebungsverfahren vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung des Europäischen Parlaments erstmals im Versicherungssektor angewendet werden.
CEIOPS hat zu diesem Zweck fünf Arbeitsgruppen eingerichtet, von denen die beiden Gruppen für Lebens- und Nichtlebensversicherungen sowie für die Finanzaufsicht bereits ihre Arbeit aufgenommen haben. Der Ausschuss übermittelt der Kommission alle vier Monate einen Fortschrittsbericht. Die Generaldirektion Binnenmarkt legt CEIOPS ihrerseits zu den einzelnen Problemfeldern jeweils eine Reihe spezifischer Fragen vor. Die ersten, die vor wenigen Tagen übermittelt wurden, betreffen die quantitativen Bestimmungen wie interne Kontrollsysteme und das Risikomanagement, generelle Aufsichtsstandards oder Regeln für das Investmentmanagement. Bis Dezember will die Kommission CEIOPS um die technische Beratung im Zusammenhang mit den quantitativen Kapitalanforderungen ersuchen, im Frühjahr sind die abschließenden Vorbereitungen zum Thema Marktdisziplin geplant.