Laut einer Studie der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC und der Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg sind Korruption, Unterschlagung und andere Straftaten in der öffentlichen Verwaltung ein gravierendes Problem. Der Studie zufolge verursachen kriminelle Handlungen in deutschen Behörden jährlich direkte finanzielle Schäden von mindestens zwei Milliarden Euro, wobei sich allein die Korruptionsfälle (Bestechlichkeit und Vorteilsannahme) auf wenigstens 20.000 Delikte pro Jahr addieren dürften. Zwischen 2008 und 2010 gab es bei 52 Prozent der befragten Behörden mindestens eine nachgewiesene Straftat oder einen konkreten Verdacht auf kriminelle Handlungen. Alarmierend ist auch die Einschätzung der Bevölkerung zur Verbreitung von Kriminalität in Behörden. So glauben 53 Prozent der Befragten, dass Vermögensdelikte in der öffentlichen Verwaltung (sehr) häufig vorkommen, fast 50 Prozent halten auch Korruption für stark verbreitet. Tatsächlich waren in den vergangenen zwei Jahren von diesen Straftaten allerdings "nur" rund 30 Prozent der Behörden betroffen.
Am häufigsten berichteten die Behörden über nachgewiesene beziehungsweise vermutete Korruptionsfälle (32 Prozent der Behörden) und Vermögensdelikte (30 Prozent) wie beispielsweise Betrug oder Unterschlagung. Deutlich seltener waren die Befragten von wettbewerbswidrigen Absprachen (18 Prozent), Urkundenfälschung (16 Prozent) und Subventionsbetrug (sieben Prozent) betroffen. Allerdings sind beim zuletzt genannten Delikt die durchschnittlichen Schäden mit rund 7,1 Millionen Euro allerdings bei Weitem am höchsten. Im Falle wettbewerbswidriger Absprachen entstehen der Studie zufolge Schäden von rund 2,3 Millionen, bei Vermögensdelikten gut 400.000 Euro und bei Korruptionsfällen betragen die finanziellen Schäden im Schnitt rund 230.000 Euro pro Fall.
Trotz dieser Zahlen glauben nur zehn beziehungsweise sechs Prozent der Behördenvertreter, dass ihre Verwaltungsstelle wahrscheinlich oder sehr wahrscheinlich durch Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit geschädigt wird. Für die öffentliche Verwaltung in Deutschland insgesamt schätzen die Befragten die Risiken demgegenüber weitaus höher ein: Jeder vierte hält Fälle von Vorteilsannahme für häufig bis sehr häufig, an verbreitete Bestechlichkeit glaubt knapp jeder fünfte Befragte. Auch Vermögensdelikte hält gut jeder fünfte Behördenvertreter insgesamt für verbreitet, während nur acht Prozent das Deliktrisiko für die eigene Behörde als hoch einschätzen. Ein weiteres Indiz für eine Unterschätzung des Korruptionsrisikos ist die Häufigkeit der berichteten Bestechungsversuche. Gut jeder fünfte Behördenmitarbeiter sieht sich demnach gelegentlich oder sogar oft Korruptionsversuchen von Unternehmen oder auch Privatpersonen ausgesetzt.
Ebenso wie in der Privatwirtschaft ist an den weitaus meisten Straftaten in der öffentlichen Verwaltung ein interner Täter beteiligt. Bei den befragten Behörden waren eigene Angestellte oder Beamte in vier von fünf Delikten involviert. Die relativ größte Tätergruppe sind Mitarbeiter unterer Hierarchiestufen, die an 42 Prozent der Fälle beteiligt waren. Entdeckte Täter in den Behörden müssen in aller Regel (konkret in 81 Prozent der Korruptionsfälle und bei 80 Prozent der Vermögensdelikte) mit einer Strafanzeige rechnen. Gegenüber externen Tatbeteiligten ziehen Behörden allerdings weitaus seltener Konsequenzen. So wird nur gegen 62 Prozent der in Vermögensdelikte involvierten Unternehmen und Privatpersonen eine Strafanzeige gestellt, in Korruptionsfällen sinkt die Quote sogar auf 51 Prozent.
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