Die Deutsche Bundesbank hat die Europäische Zentralbank (EZB) aufgefordert, Banken nicht künstlich am Leben zu erhalten. Dabei dürfte sie vor allem griechische Geschäftsbanken im Auge haben. In ihrem aktuellen Monatsbericht weist die Bundesbank darauf hin, dass die EZB bei der Umsetzung ihrer Geldpolitik darauf zu achten habe, dass die Verantwortung für das Liquiditätsmanagement bei den Geschäftsbanken liege und die Finanzierungskosten der Banken am Markt bestimmt werden müssten.
"Banken, denen eine Mittelbeschaffung am Geld- und Kapitalmarkt nicht oder nur zu prohibitiv hohen Kosten möglich ist, dürfen nicht dauerhaft durch die Zentralbank am Leben gehalten werden. Ansonsten droht eine Fehlallokation von Ressourcen", heißt es in dem Bericht. Die EZB hält seit Februar die griechischen Geschäftsbanken dadurch am Leben, dass sie der nationalen Notenbank eine andauernde Versorgung der Institute mit Notfallliquidität gestattet.
Bundesbank-Präsident Jens Weidmann hat schon mehrfach kritisiert, dass die EZB eine Aufstockung dieser Emergency Lending Assistance (ELA) genehmigt und den Banken gleichzeitig erlaubt hat, trotz ihrer Liquiditätsprobleme Anleihen des griechischen Staats zu kaufen.
Einem Agenturbericht zufolge hatte die bei der EZB angesiedelte Bankenaufsicht SSM den Banken diese Praxis untersagen wollen. Das hatte jedoch der EZB-Rat unter Verweis auf die laufenden Verhandlungen des Landes mit seinen Gläubigern verhindert.
Vor diesem Hintergrund erneuert die Bundesbank in ihrem Bericht die Forderung, die Bankenaufsicht nicht bei der EZB, sondern bei einer eigenständigen Institution mit Letztentscheidungsrecht anzusiedeln oder zumindest innerhalb der EZB die geldpolitischen Entscheidungsstrukturen klar von den bankaufsichtlichen zu trennen.
Für die Berührungspunkte der Geld- zur Fiskalpolitik gilt – so die Ausführungen der Deutschen Bundesbank, dass die Risiken der Fiskalpolitik von den nationalen Regierungen verantwortet und von den Mitgliedstaaten selbst getragen werden müssen. Für die Geldpolitik bedeutet dies, dass sie auch hier die disziplinierenden Markteinflüsse nicht unterlaufen darf. Maßnahmen, die beispielsweise darauf
ausgerichtet sind, die Finanzierungskosten einzelner Mitgliedstaaten, die von steigenden Risikoprämien betroffen sind, zu reduzieren, sind hier kritisch zu beurteilen. Ebenso darf die Geldpolitik über die Zentralbankbilanz keine Gemeinschaftshaftung für Staatsschulden durch die Hintertür einführen.
Da sowohl die Geldpolitik als auch die makroprudenzielle Politik am Finanzsektor ansetzen, kommt es zwangsläufig zu Wechselwirkungen zwischen den Politikbereichen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die Erfahrungen und das Wissen über die Wirkungsweise makroprudenzieller Instrumente, ihre Kalibrierung sowie ihre Interaktionen untereinander und mit der Geldpolitik jedoch noch recht begrenzt.
Die jüngere Vergangenheit hat aber eindeutig gezeigt, dass insbesondere die Risikoneigung der Finanzmarktakteure von der geldpolitischen Ausrichtung beeinflusst werden kann. Die Geldpolitik sollte daher, so die Bundesbank-Experten, bei ihren Entscheidungen auch die Auswirkungen ihrer Maßnahmen auf die Stabilität des Finanzsystems als Ganzes berücksichtigen. Dies kann sie aber nur insoweit tun, wie es ihrem Mandat nicht zuwiderläuft: "Letztlich legt dies eine symmetrische
Ausrichtung der Geldpolitik über den Finanzzyklus sowie das Abwägen mittel- und längerfristiger Risiken für die Preisstabilität nahe. Eine in diesem Sinne symmetrische Geldpolitik könnte dazu beitragen, eine zu starke Risikoübernahme seitens der Finanzmarktteilnehmer zu vermeiden."