Manch einem dürfte schwindelig werden beim Lesen des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten. Das Ganze geht kürzer, wenn auch nicht weniger sperrig formuliert: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG. Eben jenes Gesetz kann nach den Worten von Dr. Josef Scherer, Professor an der Technischen Hochschule Deggendorf, zu einem Bürokratiemonster mutieren, wenn man es falsch angeht. Für Scherer heißt das: "Wenn man versucht nur die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, ohne zu sehen, ob das nicht auch Anlass ist, sein Geschäftsmodell zu überprüfen." Konkret meint er damit, den strategischen Einkauf zu überprüfen. Setzen Unternehmen auf die Überprüfung dieser Geschäftsabläufe, kann aus dem bürokratischen Monster ein Mehrwert entstehen.
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