MiFID-Anhörung im Finanzausschuss


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Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Finanzmarktrichtlinie ist von Experten bei einer Anhörung in Berlin weitgehend positiv bewertet worden. Laut Bundestags-Pressedienst kritisierten die Sachverständigen bei der Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages allerdings den engen Zeitrahmen bis zum Inkrafttreten der Regelung am 1. November 2007. Von der ursprünglich vorgesehenen Frist von neun Monaten zur Umsetzung durch die Kreditinstitute könne keine Rede mehr sein, hieß es demnach von Seiten des Verbandes der Auslandsbanken in Deutschland. Dies liege nicht allein am deutschen Gesetzgeber, da es auch auf EU-Ebene zu Zeitverzug gekommen sei. Könne die Implementierung nicht bis zum 1. November abgeschlossen werden, seien für die Banken Prozess- und Haftungsrisiken zu erwarten. Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) teilte diese Befürchtungen. Die Bundesregierung solle daher auf europäischer Ebene Druck machen. Die inhaltliche Umsetzung der Richtlinie hingegen wurde von der Deutschen Bundesbank ausdrücklich begrüßt. Markeffizienz und Verbraucherschutz würden durch die Eins-zu-Eins-Übernahme verbessert. Auch angesichts des knappen verbleibenden Zeitrahmens bewerte man es positiv, dass die Bundesregierung bestrebt gewesen sei, das Regelwerk zu verschlanken. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) lobte den Angaben zufolge die "optimale Umsetzung". Die sehr komplexe Vorlage habe der deutsche Gesetzgeber weitestgehend entwirrt.

Komplexe Vorlage weitestgehend entwirrt

Aus Sicht des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen wurde in dem Entwurf dem Anlegerschutz in vielen Punkten Rechnung getragen. Dennoch gebe es Nachholbedarf. So sei der Ausschluss Geschlossener Fonds aus dem Wertpapierhandel nicht im Einklang mit einer richtlinienkonformen Umsetzung. Damit werde die Vermittlung dieses Finanzinstrumentes weiterhin keinerlei Verhaltenspflichten unterliegen. Man verpasse so die Chance, den Markt besser vor unseriösen Initiatoren zu schützen und das Vertrauen in das Anlageinstrument zu verbessern. Auch Thomas Wenninger von der Universität Augsburg kritisierte den generellen Ausschluss Geschlossener Fonds. Dies sei nicht europarechtskonform. Außerdem blieben derartige Fonds trotz ihrer erheblich gestiegenen wirtschaftlichen Bedeutung weiterhin dem "Grauen Kapitalmarkt" mit all seinen Defiziten beim Anlegerschutz zuzurechnen. Die Gruppe Deutsche Börse sah durch den Entwurf einen Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet. Kritisch sehe man allerdings die Befreiung des Handels mit Zertifikaten von den Transparenzvorschriften. Damit schaffe man eine Gesetzeslücke, die mit der europäischen Vorgabe nicht vereinbar sei.

Gefahr einer Umgehung der Transparenzvorschriften

Der Zentrale Kreditausschuss der deutschen Banken beurteilte dies hingegen anders. Zwar wisse man um die Gefahr einer Umgehung der Transparenzvorschriften durch diese Regelung, nehme dies aber im Interesse einer Eins-zu-Eins-Umsetzung in Kauf. Sollte sich aber tatsächlich Missbrauch herausstellen, könne später immer noch nachgebessert werden, erklärte der ZKA. Mit dem Gesetz sollen die EU-Rahmenrichtlinie MiFiD (Märkte für Finanzinstrumente) und eine Durchführungsverordnung in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente tritt an die Stelle der im Jahr 1993 erlassenen EU-Wertpapierdienstleistungsrichtlinie (WDR) und sieht vor allem in drei Bereichen grundlegende Änderungen vor: Der Anwendungsbereich der Richtlinie wird erweitert, für Handelsplattformen werden die Regelungen vereinheitlicht und die Ausführung von Wertpapiergeschäften durch die Banken wird auf neue rechtliche Grundlagen gestellt.

Regulierung multilateraler Handelssysteme (MTF)

Ziel des Entwurfs ist es laut Bundesregierung, einheitliche Regelungen für den Wertpapierhandel zu schaffen. Dazu wolle man für so genannte Handelsplattformen künftig umfangreiche Anforderungen an die Transparenz vor sowie nach dem Handel mit börsennotierten Aktien festlegen. Künftig sollen unter anderem auch die Anlageberatung und die Vermittlung von Investmentfonds und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Warenderivaten zum Anwendungsbereich der Richtlinie gehören. In ihrer Gegenäußerung zu der Stellungnahme des Bundesrates zu dem Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz hatte die Regierung im Januar Änderungswünsche der Länderkammer überwiegend abgelehnt. Der Bundesrat hatte unter anderem vorgeschlagen, die Regulierung multilateraler Handelssysteme (MTF), die nicht den Börsenregeln unterliegen, im Börsengesetz statt im Wertpapierhandelsgesetz festzuschreiben, sodass diese Systeme nicht mehr der Aufsicht durch die BaFin, sondern der Börsenaufsicht der Länder unterstünden.

 

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