Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen (MaSan) veröffentlicht, welche unter anderem einen Beitrag zur Lösung der "too big to fail" Problematik leisten sollen. Ziel der Sanierungsplanung sowie deren Eingliederung in die Geschäftsorganisation ist, potentiell systemgefährdende Kreditinstitute und Finanzgruppen widerstandsfähiger gegen Krisen zu machen. Dies soll dadurch erreicht werden, dass sich die Unternehmen frühzeitig mit möglichen Krisenszenarien und deren Auswirkungen auf das eigene Institut auseinandersetzen. Daneben haben sie vorbeugende organisatorische und strategische Maßnahmen zu ergreifen, um im Ernstfall rechtzeitig, schnell und effektiv handeln zu können.
Die Gesamtverantwortung für die Sanierungsplanung liegt bei der Geschäftsleitung der Institute und umfasst die Erstellung, Implementierung und Aktualisierung des Sanierungsplanes sowie dessen Umsetzung im Krisenfall. Gemäß den neuen Vorgaben sollen die Institute im Rahmen einer strategischen Analyse ihre wesentlichen und kritischen Geschäftsaktivitäten, ihre Unternehmensstruktur als auch ihre interne und externe Vernetzung darstellen.
Auf dieser Basis haben sie zunächst selbst zu beurteilen, welche Handlungsoptionen umsetzbar sind, bevor diese im Anschluss von der Aufsicht geprüft werden. Daneben soll im Rahmen der strategischen Analyse evident werden, welche Ansteckungsgefahren von dem jeweiligen Institut auf Vertragspartner im Finanzsystem ausgehen. Die im Rahmen der Sanierungsplanung dargestellten Handlungsoptionen können entsprechende Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der Banken haben. Die Institute werden daher dazu aufgefordert, diese Auswirkungen im Rahmen einer Auswirkungs- und Umsetzbarkeitsanalyse zu entsprechend würdigen. Ergänzend sind von den betroffenen Instituten Indikatoren festzulegen, die es ihnen erlauben, im Krisenfall rechtzeitig geeigneten Maßnahmen zur Wiederherstellung der finanziellen Solidität einzuleiten. In diesem Zusammenhang sind für die quantitativen Indikatoren Schwellenwerte zu definieren, die eine ausreichende Vorlaufzeit für die Entscheidung bei bestimmten Handlungsoptionen gewähren.
Im Anschluss haben die Institute eine Belastungsanalyse durchzuführen, die Stressszenarien und plötzliche eintretende Entwicklungen zu umfassen hat. Um den Instituten die Umsetzung der Anforderungen zu erleichtern, hat die BaFin ergänzende Erläuterungen auf ihrer Website veröffentlicht.
Die Anforderungen sind von potentiell systemgefährdenden Kreditinstituten und Finanzgruppen einzuhalten. Hierunter sind die systemrelevanten Institute, deren Bestandsgefährdung auf jeden Fall zu einer Systemgefährdung führen würde als auch die sonstigen potenziell systemgefährdenden Institute zu subsumieren. Die diesbezügliche Einstufung erfolgt durch die BaFin im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank und basiert auf einer international anerkannten Methode sowie den in § 47 Abs. 1 KWG dargelegten Kriterien. Die systemrelevanten Institute und die Tochterinstitute ausländischer global systemrelevanter Banken, die in Deutschland als potenziell systemgefährdend eingestuft wurden, waren aufgefordert, bis zum Ende des letzten Jahres entsprechende Sanierungspläne zu entwickeln und in ihre Geschäftsorganisation zu implementieren. Die restlichen potentiell systemgefährdenden Kreditinstitute und Finanzgruppen werden im Herbst dieses Jahres durch die BaFin benachrichtigt.
Die neue Fassung der MaSan ist mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten. Um den Kreditinstituten jedoch ausreichend Zeit für die Umsetzung der neuen Anforderungen einzuräumen, sind Anforderungen, die im Vergleich zu der bislang veröffentlichten Entwurfsfassung der MaSan neu sind und nicht lediglich der Klarstellung dienen, erst im Rahmen der nächsten jährlichen Aktualisierung umzusetzen. Die betroffenen Institute müssen daher mit Blick auf die neuen Anforderungen nicht vor 2015 mit aufsichtlichen Sanktionen rechnen.
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