Die Kreditinstitute stehen in einem komplexen Spannungsfeld der simultanen Erfüllung der Anforderungen an die Gesamtbanksteuerung durch die moderne Bankbetriebswirtschaft, der Anfoderungen seitens der Bankenaufsicht und den Anforderungen seitens des Handelsrechts.
Die bankenaufsichtlichen Anforderungen sind zum einen durch die Säule 1 von Basel 2 im Hinblick auf die Eigenkapitalunterlegung nach bankaufsichtlichen Modellen und zum anderen durch die Rahmenanforderungen an das Risikomanagement in der Säule 2 gegeben. In Deutschland wird die Säule 2 durch die Mindestanforderungen an das Betreiben von Risikomanagement (MaRisk) gegeben. Auf die wichtigsten Implikationen für die Banksteuerung wird im Abschnitt 2 eingegangen. Die handelsrechtlichen Anforderungen stellen im Hinblick auf die moderne Banksteuerung eine strenge Nebenbedingung dar und sind simultan zu den anderen Anforderungen einzuhalten. Im Fokus des vorliegenden Aufsatzes steht die moderne wertorientierte Gesamtbanksteuerung und die Abdeckung der durch die MaRisk gegebenen Anforderungen. Zunächst werden die zentralen Aufgaben und Herausforderungen einer modernen Banksteuerung in vereinfachter Darstellung aufgeführt. In Abschnitt 3 des vorliegenden Aufsatzes werden die einzelnen Themen dann detaillierter diskutiert.
Ausgangsfrage einer jeden Betrachtung muss sowohl für Finanzinstitute als auch für Privatpersonen sein, wie das Vermögen auf einzelne Anlageklassen verteilt wird, d. h. welche Ist-Asset-Allokation liegt vor. Zu ermitteln ist das Netto-Vermögen eines Kreditinstituts, das sich aus positiven (z. B. Barwert des Zinsbuchs) und negativen Vermögenspositionen (z. B. Barwert des Adressrisikoprämienbestands) zusammensetzt.
- Ermitteln des Netto-Vermögens und der Ist-Asset-Allokation
Anschließend kann zunächst ohne Berücksichtung von Nebenbedingungen eine in einem gewissen Sinne, z. B. auf Basis des Zielkriteriums RORAC optimale Asset-Allokation ermittelt werden und als Orientierung für die Ableitung der Ziel-Asset-Allokation, die dann unter Nebenbedingungen zu ermitteln ist, verwendet werden. Zu berücksichtigen ist zum Beispiel, dass gegebenenfalls bestimmte Asset-Klassen für einzelne Institute nicht variierbar sind, z. B. da eine eigene Immobilie in jedem Fall behalten werden soll.
- Ableiten einer Ziel-Asset-Allokation
Ausgehend vom Nettovermögenswert ist abzuleiten wie viel die Bank bereit ist zur Deckung des Gesamtbankrisikos einzusetzen, also wie hoch das Gesamtbank(risiko)Limit sein soll. Das Gesamtbanklimit ist anschließend geeignet auf die einzelnen relevanten Risikoarten zu allokieren.
- Ermitteln des Gesamtbanklimits
- Ermitteln der Teillimite je Risiko-Art
Der nächste zentrale Schritt ist es, das Gesamtbankrisiko über alle relevanten Risikoarten zu quantifizieren. Hierzu ist zum einen zu gewährleisten, dass die einzelnen Risikoarten konsistent in bezug auf Risiko und Ertrag gemessen werden und dass Diversifikation zwischen den Risikoarten berücksichtigt wird.
- Festlegen von Ertrags- und Risikomaßen
- Aggregation der Einzelrisiken zum Gesamtrisiko unter Berücksichtigung der Diversifikationseffekte
Die ermittelten Ergebnisse der Gesamtrisikoberechnung sind mit den vorgegebene Limiten im Rahmen der Limitauslastungsrechnung abzugleichen. Bei Bedarf, z. B. im Fall von Überschreitungen bestimmter Limitschwellen sind Maßnahmen in Form des Abschlusses von Steuerungsinstrumenten durchzuführen.
- Limitauslastungsrechnung
- Steuerungsmaßnahmen
Die Berechnungsergebnisse sollten idealerweise mit Benchmarks verglichen werden, um die Qualität des Erreichten zu beurteilen. Des Weiteren sollten, neben der Analyse für normale Rahmenbedingungen, ergänzend Szenarioanalysen in Form von Stresstests durchgeführt werden, um zu prüfen, ob die Überlebensfähigkeit des Kreditinstituts auch unter widrigen Umweltumständen gewährleistet ist.
- Benchmarkanalysen
- Stresstests für die Gesamtbank
Den kompletten Beitrag können Sie hier herunterladen:
[Quelle: Andreas Beck, Michael Lesko / Quelle: Pfeifer / Ullrich / Wimmer (Hrsg.): MaRisk-Umsetzungsleitfaden]