Die European Banking Authority (EBA) hat mit der Veröffentlichung ihres "Final Draft Technical Standard on NPLs and Forbearance Reporting Requirements" eine einheitliche Definition der Begriffe "notleidender Kredit" und "Stundungsvereinbarung" vorgelegt, welche im Rahmen des ab dem Jahre 2014 durchzuführenden aufsichtsrechtlichen Financial Reportings (FinRep) entsprechende Relevanz erlangen. Darüber hinaus bilden die vorgelegten Definitionen auch die Basis für den nunmehr von der Europäischen Zentralbank (EZB) gestarteten Asset Quality Review (AQR) und erlangen insofern bereits heute eine zentrale Bedeutung.
Bei dem AQR handelt es sich um eine detaillierte Datenanalyse, welche die EZB vor Übernahme ihrer Funktion als europäische Bankenaufsicht bei den ihr zukünftig unterstehenden Instituten durchführen lässt. Die Definition der "notleidender Kredit" greift sowohl die in der Capital Requirements Regulation (CRR) verankerte Ausfalldefinition als auch das IFRS Impairment-Konzept auf. Stundungsvereinbarungen, die sowohl auf "performing loans" als auch "non-performing loans" Anwendung finden, liegen gemäß Definition vor, wenn das Institut dem Schuldner einen Teil oder aber die gesamte Forderung erlässt. Weitere Informationen sind auf der Website der European Banking Authority verfügbar: www.eba.europa.eu
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