Die im Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) für Bankenaufsicht zuständige Sabine Lautenschläger zweifelt nicht am Willen der Aufsichtsbehörden, die regulatorische Privilegierung von Staatsanleihen zu beenden. Bei einer Veranstaltung in Frankfurt sagte sie am Dienstagabend: "Das ist zwar ein dickes Brett, aber man kann dieses dicke Brett ja langsam bohren."
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, dessen dienstältestes Mitglied Lautenschläger inzwischen ist, sammelt derzeit Stellungnahmen der Mitgliedsländer für eine Aufhebung der regulatorischen Vorzugsbehandlung und wird voraussichtlich noch in diesem Jahr eine offizielle Konsultation dazu starten.
Banken müssen für ihre Staatsanleihebestände kein Eigenkapital zurücklegen und keine Großkreditregel beachten. Diese für andere Kredite gültige Regel besagt, dass eine Bank nicht mehr als einen bestimmter Teil ihrer gesamten Kredite an einen einzelnen Schuldner entfallen darf. Bei Unternehmen sind das 25 Prozent.
Allerdings wollte sich Lautenschläger nicht darauf festlegen, dass diese Obergrenze künftig auch für Staatsanleihen gelten soll. "Es ist noch zu früh, dazu eine Aussage zu treffen", sagte sie. Wenn man sich einmal auf neue Regeln geeinigt habe, dann würden diese vermutlich auch nur langsam eingeführt, sagte sie.
Immer wieder hat auch Bundesbank-Präsident Jens Weidmann die niedrigen Staatsanleiherenditen einiger südeuropäischer Länder kritisiert und davor gewarnt, das Ende der regulatorischen Risikofreiheit von Staatsanleihen auf die lange Bank zu schieben. "Um die Bankenunion und die Währungsunion zu stärken, sollten wir diese Vorzugsbehandlung innerhalb eines vernünftigen Zeitraums beenden", sagte er bereits im Jahr 2014.
Manche Banken im Euroraum halten derzeit ein Vielfaches ihrer Bilanzsumme in Anleihen des eigenen Staates. Das macht sie anfällig für eine Verschlechterung von dessen Kreditwürdigkeit. Umgekehrt können Banken mit problematischem Kreditportfolio zum Rettungsfall werden, was die Kreditwürdigkeit des Staats belasten würde. In Deutschland könnte das Vorhaben hoch verschuldete Kommunen und deren Finanzinstitute vor Probleme stellen.
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat vorgeschlagen, die Großkreditgrenzen für Staatsanleihen auf Basis von deren Risiko festzulegen und zudem eine risikoadäquate Eigenkapitalunterlegung einzuführen.