Prüfen von Transaktionen auf risikobehaftete Personen, Banken und Länder


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Als Reaktion auf den dringenden Bedarf an Weiterbildung im Bereich der Geldwäschebekämpfung, der durch die kürzlich in Kraft getretene 3. EU-Geldwäscherichtlinie noch verstärkt wurde, hat die Universiteit Maastricht Business School eine achttägige Fortbildung für Richtlinienbeauftragte, Wirtschaftsprüfer und andere Fachkräfte aus der Geldwäschebekämpfung ins Leben gerufen. Die erste Sitzung wird in Zusammenarbeit mit dem Anti-Geldwäsche-Verband Association of Certified Anti-Money Laundering Specialists (ACAMS) am 25. Januar stattfinden. Thema dieser ersten Veranstaltung ist die Geldwäsche in der Versicherungsbranche. "Es hat bis jetzt in Europa kein umfassendes Programm zur Schaffung eines erhöhten Bewusstseins sowie zur Vermittlung von Fachkenntnissen zur Geldwäschebekämpfung gegeben. Wir freuen uns, mit ACAMS zusammen diese Lücke schließen zu können, die sich in der europäischen Finanzbranche aufgetan hat", so Professor Eddy Vaassen, der entscheidend an der Einrichtung des neuen Universitätsprogramms mitgewirkt hat. Aufgrund der im letzten Monat abgelaufenen Frist für die Umsetzung der 3. EU-Geldwäscherichtlinie mussten europäische Unternehmen ihre Kenntnisse über Geldwäscheangelegenheiten und beste Verfahren schnell auf den neuesten Stand bringen. Die umfassenden Vorgaben betreffen eine Reihe von Branchen, konzentriert sich aber vornehmlich auf den Finanzsektor.

Bemühungen um die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität

Dieser setzt unterdessen seine Bemühungen um die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität fort. Anbieter von Softwarelösungen zur Betrugsbekämpfung, wie beispielsweise Actimize, Cellent, Innovations, Norkom oder Tonbeller, freuen sich derzeit über ein florierendes Geschäft. Ungewöhnliche Transaktionen sind beispielsweise dadurch erkennbar, dass sie Absender- oder Empfängerdaten enthalten, die in Sanktionslisten zu finden sind. Die Softwarelösung Name Matching Transaction der Innovations Softwaretechnologie gleicht Absender-, Empfänger- und Buchungsinformationen gegen Einträge in Sanktionslisten, z.B. World-Check oder World Compliance ab.


Abbildung:  Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge werden mit Name Matching Transaction auf Einträge in Sanktionslisten oder interne Black Lists geprüft. Wird eine auffällige Zahlung entdeckt, wird die Ausführung unterbrochen und die Hintergründe abgeklärt.

Wird eine ungewöhnliche Transaktion gefunden, wird sie so lange zurückgehalten, bis die Hintergründe geklärt sind. Für Ivo Klein (Bild unten), Head of Group Compliance bei der LGT Bank in Liechtenstein, hat die Überwachung von Zahlungsaus- und Zahlungseingängen drei Hauptgründe: die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (Wirtschaftsembargos), die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, die Minimierung des Geldwäscherei- und damit des Reputationsrisikos. Bewusst werden damit unerwünschte Gelder abgelehnt, z.B. aus Ländern ohne funktionierendes Rechtssystem. Mit Name Matching Transaction prüft die Bank alle Transaktionen - unabhängig von ihrer Höhe - auf Informationen, die in Zusammenhang mit Daten auf Sanktionslisten stehen, also Buchungstexte, Auftraggeber bzw. Empfänger. "Ein entscheidender Grund für den Einsatz dieser Softwarelösung in unserem Unternehmen war die Whitelisting Funktion. Sie ermöglicht es uns, bekannte Namen, Buchungstexte oder Banken zu definieren, die bei der Prüfung des Zahlungsverkehrs nicht mehr als Treffer angezeigt werden sollen. Dadurch reduzieren wir die "false positives", also die Treffer, die kein Risiko darstellen und können uns auf die Abklärung der wirklich relevanten Fälle konzentrieren. Interessant für uns ist auch die Möglichkeit, Länderlimits zu vergeben. Damit werden Transaktionen an Länder, gegen die Wirtschaftssanktionen bestehen oder Non-Cooperative Countries or Territories (NCCT) der FATF nicht automatisch ausgeführt", erläutert Ivo Klein.

Übereinstimmungen mit externen und internen Listen unter Zeitdruck finden

Auch die Privatbank Banca del Gottardo mit Sitz in Lugano (CH) vergleicht mit dem System Namen, Buchungstexte, BICs, Länder und Transaktionsvolumen mit den Daten einer externen Sanktionsliste und den Informationen auf der bankinternen Black List. Findet das System auffällige Personen oder Transaktionen – egal ob bei einer Inlands- oder Auslandszahlung -, wird die Zahlung so lange blockiert, bis sie geprüft und freigegeben ist. Die Bearbeitung und Freigabe der blockierten Transaktionen findet direkt in Name Matching Transaction statt. Jeder Bearbeitungsschritt wird revisionssicher protokolliert. Die Ergebnisse des Datenabgleichs müssen innerhalb kürzester Zeit vorliegen, damit das Transaktionssystem der Bank Zahlungen ausführt oder blockiert. Im Bauch des Systems steckt die Regeltechnologie Visual Rules. Die Daten der Transaktionen durchlaufen so genannte Regelwerke. Sobald Daten mit den internen oder externen Black List-Einträgen übereinstimmen, wird eine Meldung für den Compliance Officer generiert. Auch wenn die Einträge nicht 1:1 übereinstimmen, wird ein Treffer angezeigt. Das gibt die Sicherheit, dass z.B. unterschiedliche Schreibweisen eines Namens berücksichtigt werden. Visual Rules liefert immer eine Begründung, weshalb die Transaktion ungewöhnlich ist. Der Compliance Officer hat deshalb sofort alle Informationen für weitere Recherchen zur Verfügung. Name Matching Transaction liefert ein Set an Regelwerken und lässt sich in beliebige Buchungssysteme einbinden.

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