EU verschärft Regeln für Ratingagenturen

Ratings gelten nicht länger als Meinungsäußerung


EU verschärft Regeln für Ratingagenturen News

Ratingagenturen müssen zukünftig für Fehlurteile vor Gericht haften. Der EU-Ministerrat verabschiedete am Montag eine Richtlinie und eine Verordnung mit neuen Regeln für Ratingagenturen, die bereits vom Europäischen Parlament angenommen wurden. Sobald beide Gesetze im EU-Amtsblatt veröffentlicht sind, treten sie 20 Tage später in Kraft. Für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht haben die Mitgliedstaaten dann 18 Monate Zeit. Die EU-Verordnung muss direkt angewendet werden.

Standard & Poor's, Moody's, Fitch und Co. können damit künftig gerichtlich belangt werden, wenn ihnen geschädigte Investoren und Emittenten ein Fehlurteil nachweisen können. Ratings gelten nicht länger als Meinungsäußerung, sondern als Informationsdienstleistung.

Unternehmen und Finanzinstute sind zudem fortan verpflichtet, die sie bewertende Agentur alle vier Jahre zu wechseln. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, darf ein Anteilseigner einer Agentur, der über 5 Prozent hält, nicht auch noch mehr als 5 Prozent Anteile an einer anderen Ratingagentur besitzen. Hat der Anteilseigner einer Agentur 10 Prozent oder mehr Stimmrechte an einer Gesellschaft, darf diese von der betreffenden Agentur nicht benotet werden.

Außerdem sollen die neuen Regeln unter anderem die kontinuierliche Herabstufung von Eurostaaten verhindern, wie in den vergangenen Jahren auffällig oft kurz vor EU-Gipfeln oder Eurogruppentreffen erfolgt, bei denen über Finanzhilfen etwa für Griechenland oder Portugal beraten wurde.

Fortan dürfen die Agenturen nicht bestellte Länderratings nur noch drei Mal im Jahr abgeben und zwar zu festgelegten Daten, die sie jeweils im Dezember mitzuteilen haben. Auch die Uhrzeit der Veröffentlichung wird vorgeschrieben: Nach Börsenschluss in der EU und mindestens eine Stunde vor Börsenbeginn.

Die EU-Kommission ist zudem aufgefordert, bis zum 1. Juli 2016 die Möglichkeit zum Aufbau einer öffentlichen EU-Ratingagentur auszuloten, um auch auf diese Weise das Oligopol der drei US-Agenturen aufzubrechen.

 

 

[Bildquelle: © fotomek - Fotolia.com]

Kommentare zu diesem Beitrag

Oliver /14.05.2013 06:32
Ist die geplante europäische Ratingagentur nicht gerade geplatzt? Wieso wird dann bis zum 1. Juli 2016 die Möglichkeit zum Aufbau einer öffentlichen EU-Ratingagentur ausgelotet? Und was ist eigentlich eine Informationsdienstleistung? Das Portal RiskNET erbringt auch eine Informationsdienstleistung, oder? Und jede Tageszeitung auch ...
Thomas /14.05.2013 11:19
Wie soll denn so eine Fehlurteil nachgewiesen werden können? Auch wenn es als Informationsdienstleistung gilt. Wir reden doch hier über die Einschätzung eines Ausfallwahrscheinlichkeit in der Zukunft. Rumsfeld hätte dazu gesagt: Ich weiß, dass ich nichts weiß.

Oder die längere Version:

"As we know,
There are known knowns.
There are things we know we know.
We also know
There are known unknowns.
That is to say
We know there are some things
We do not know.
But there are also unknown unknowns,
The ones we don't know
We don't know."
Markus /15.05.2013 19:41
d.h. Meinungen gelten nicht länger als Meinungen !!!

Geht runter wie Öl !!! Wunderbar !!!

@Oliver

die EU-Ratingagentur wurde eingestampft weil Roland -Berger nicht federführend sein durfte. State Street und Co. haben ein besonderes Interesse mit IHREN Ratingagenturen den Markt zu diktieren.

Der einzig transparent Ansatz ist das Diktat eines Bewertungsschemas durch den Gesetzgeber oder den Markt selbst. Man braucht entweder einen offenen RiskMetrics-Standard für Ratings oder lässt die Institute ihr eigenes Süppchen kochen mit entsprechend höheren Eigenkapitalunterlegungen.

@ Thomas
Fehlurteile sind relativ einfach festzustellen !!!
Bsp. Lehmann Brothers - Rating wird bestätigt - kurze Zeit später ist das Unternehmen insolvent.

Jetzt kann der Klugscheißer argumentieren - es handelt sich um eine (Ausfall)-Wahrscheinlichkeit - solange noch etwas Wahrscheinlichkeitsmasse im Tail steckt - ist ein Default mathematisch nix ungewöhnliches.
ABER: Wir akzeptieren bislang immer die Wahrscheinlichkeiten ohne nach der Verteilung zu Fragen. Entsprechend können Teststatistiken konstruiert werden und eingegrenzt werden was im Rahmen der Verteilung noch als mögliches Event akzeptiert werden kann oder als Ausreißer anzusehen ist - folglich ein Fehlurteil.
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