Nach der Insolvenz des Windparkbetreibers Prokon will die Bundesregierung den Verkauf einzelner riskanter Finanzprodukte an Kleinanleger einem Zeitungsbericht zufolge künftig notfalls beschränken oder sogar verbieten. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung sind sich die beteiligten Ministerien darüber einig, dass die Finanzaufsichtsbehörde Bafin mit einer entsprechenden Ermächtigung ausgestattet werden soll. Die Vorarbeiten an einer entsprechenden Regelung liefen bereits seit einiger Zeit und würden jetzt wegen des Falls Prokon intensiviert, berichtet die Zeitung.
Zudem sei die Bafin angewiesen worden, den Verbraucherschutz bei der Prüfung von Wertpapierverkaufsprospekten schon jetzt stärker in den Fokus zu nehmen und nicht zu warten, bis im Juli die Bestimmungen des neuen Kapitalanlagegesetzbuches voll wirksam werden.
Das Finanzministerium hatte am Mittwoch angekündigt, die Bundesregierung werde die Koalitionsvereinbarung zum Verbraucherschutz eins zu eins umsetzen. "Hierzu gehört zunächst auch die konsequente Aufarbeitung des aktuellen Falles ,Prokon' und eventuell hieraus resultierender Konsequenzen", hieß es. Im Koalitionsvertrag hatten die Partner CDU, CSU und SPD unter anderem vereinbart, dass der "kollektive Schutz der Verbraucher" in Zukunft ein "wichtiges Ziel" der Arbeit der Bafin sein soll.
Allerdings erklärte das Ministerium dem Zeitungsbericht zufolge ebenfalls, dass dem Verbraucher und Anleger eine Schlüsselrolle bei seiner eigenen Entscheidung zu investieren zukommt. Der Anleger solle in der Lage sein, eine verständige und informierte Anlageentscheidung zu treffen.
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