Die "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance" hat in einer Stellungnahme zum "Corporate Governance Grünbuch" der EU begrüßt, dass mit dem von der EU Kommission initiierten Diskussionsprozess die Wirksamkeit der derzeitigen Kodizes zur guten Unternehmensführung für europäische Unternehmen untersucht und bewertet werden sollen. Nach Ansicht der deutschen Regierungskommission erfülle der deutsche Corporate Governance Kodex bereits heute größtenteils die im Grünbuch diskutierten Kriterien. Daher sei auch beim Thema Corporate Governance das Subsidiaritätsprinzip zu beachten. Vor allem gelte es darauf zu achten, dass Komplexitäten nicht noch weiter erhöht und keine zusätzlichen Bürokratien aufgebaut würden.
Grundsätzlich finde auch der Ansatz des Grünbuchs, die Zuständigkeiten des Aufsichtsrats auf dem Gebiet des Risikomanagements besonders zu betonen, die Zustimmung der deutschen Kodex-Kommission. Der Deutsche Corporate Governance Kodex reflektiert nach Ansicht des deutschen Gremiums diese Überzeugung bereits in seinen Empfehlungen. Die Erwägungen des Grünbuchs, die Zuständigkeit für die Definition der Risikopolitik beim Aufsichtsrat anzusiedeln, finde allerdings keine Unterstützung, da die Festlegung des Risikoprofils sowie das danach ausgerichtete Risikomanagement im deutschen System grundsätzlich alleinige Vorstandskompetenzen seien. Nach Ansicht der Kodex-Kommission trage der Aufsichtsrat aber durchaus eine Verantwortung für seine Zustimmung zum Risikoprofil und dem Risikoappetit des Unternehmens sowie für die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben hinsichtlich des Risikoprofils. Wichtig sei, dass dem Aufsichtsrat keine Aufgaben übertragen würden, die eindeutig dem geschäftsführenden Vorstand oblägen. Dies sollte auch von der EU Kommission klargestellt werden.
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