Regulatorisches Kapital für OpRisk reduzieren


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Noch längst nicht alle Banken haben ihre Umstellungen auf Basel II final abgeschlossen. Auch diejenigen, die sich bereits frühzeitig auf die neuen Herausforderungen eingestellt haben, arbeiten immer noch mit Hochdruck
daran, ihre Instrumente zur Messung von operationellen Risiken fein zu justieren. Die Kreditinstitute richten ihre Bemühungen insbesondere
auf den Advanced Measurement Approach (AMA), den fortgeschrittenen Messansatz unter Basel II. Mit der Entwicklung und Umsetzung des Instrumentariums innerhalb dieses Ansatzes verfolgen die Institute vor allem das Ziel, das zu unterlegende regulatorische Eigenkapital zu verringern.

Beim AMA sind keine festen Vorgaben zur Quantifizierung der operationellen Risiken vorgegeben. Dies unterscheidet ihn von den anderen bestehenden Möglichkeiten, dem Basisindikatoransatz (BIA) und dem Standardansatz (STA). Eine der Voraussetzungen zur regulatorischen Anerkennung des AMA zur Messung und zum Management von operationellen Risiken ist jedoch die interne Validierung der gewählten Ansätze und Vorgehensweisen. Um von den Regulatoren eine Zulassung für den AMA zu erhalten, müssen die jeweiligen Kreditinstitute einerseits einen umfangreichen Anforderungskatalog erfüllen. Andererseits gibt es jedoch wenig Anweisungen und Details von den Aufsichtsbehörden, wie dabei konkret vorzugehen ist.

Lange Zeit haben viele Banken die Initiative zum Management von operationellen Risiken lediglich als ein Mittel betrachtet, die Vorschriften zur Kapitalunterlegung nach Basel II zu erfüllen. Inzwischen rückt die Verbesserung ihrer taktischen und strategischen Flexibilität immer mehr in den Vordergrund. Die Validierung der Ansätze zur Messung und zum Management operationeller Risiken ist dabei ein kritischer Erfolgsfaktor. Schließlich kann sie tief greifende Erkenntnisse für die gesamte Ausrichtung der Risikomanagement-Ansätze liefern. Von den gewonnenen Einsichten durch die interne Validierung verspricht sich der Basler Ausschuss darüber hinaus auch einen Erkenntnisgewinn für die Aufsichtsbehörden. Sie können die Ergebnisse als Grundlage für die Bewertung der Rahmenbedingung der AMA-Anwärter nutzen.

Den kompletten Beitrag aus der Zeitschrift RISIKO MANAGER finden Sie hier: 

 

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