Bankenunion

Risiken müssen abgebaut werden


Abschluss von Bankenunion erst nach Reduzierung von Risiken News

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat in der Debatte über europäische Reformen auf einem Abbau von Risiken in den Bankbilanzen vor weiteren Vergemeinschaftungen etwa bei der Haftung bestanden.

"Für uns ist klar, dass wir nur bei einer Reduzierung der Risiken auch über den Abschluss einer Bankenunion reden können", sagte Merkel nach einer Tagung der Länder-Fraktionschefs von CDU und CSU in Frankfurt. Zudem beharrte die Kanzlerin auf eine volle parlamentarische Kontrolle des Euro-Rettungsfonds ESM, der nach Reformplänen zu einem Europäischen Währungsfonds ausgebaut werden soll. "Und für uns ist klar, dass der ESM immer unter parlamentarischer Kontrolle der nationalen Parlamente bleibt", machte Merkel deutlich. Der ESM sei "eine intergouvernementale Einrichtung".

Für die in einem Jahr anstehende Europawahl gelte es deutlich zu machen, dass ein Land allein "viele Probleme nicht lösen kann". Deshalb sei eine gemeinsame Asylpolitik, eine gemeinsame Politik der Fluchtursachenbekämpfung, eine gemeinsame Klimaschutzpolitik und eine möglichst gemeinsame Außen- und Handelspolitik "von zentraler Bedeutung für die Menschen hier in Deutschland".

Im Handelsstreit mit den USA machte sich die CDU-Vorsitzende erneut für einen freien Handel stark. "Deutschland ist ein Land, das darauf setzt, dass der freie Handel eine Win-win-Situation für alle ist", sagte Merkel, "und diese Politik wollen wir auch weiter fortsetzen".

Zur Migrationspolitik ging Merkel auf Nachfrage nicht direkt auf die umstrittene Äußerung von CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt ein, der von einer "Anti-Abschiebe-Industrie" in Deutschland gesprochen hatte. Sie betonte aber, im deutschen Rechtsstaat "wird von rechtsstaatlichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht". Man müsse allerdings darauf achten, "dass Recht und Gesetz auch umgesetzt werden". Sie begrüßte in diesem Zusammenhang "die Klarheit", die durch ein am Montag vom Bundesverfassungsgericht gefälltes Urteil zu Abschiebungen nach Tunesien geschaffen worden sei.

Das Gericht hatte entschieden, dass die Abschiebung eines Gefährders in ein Land, in dem ihm die Todesstrafe droht, nicht gegen das Grundgesetz verstößt, wenn eine Vollstreckung der Todesstrafe ausgeschlossen ist.

[ Bildquelle Titelbild: Adobe Stock ]
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