Anlagen in Lebensversicherungen werden nach neuen Plänen der Bundesregierung künftig für die Kunden an Attraktivität verlieren. Der ihnen zugesagte Garantiezins für neue Verträge soll ab 2015 von 1,75 auf 1,25 Prozent sinken, und ihre Beteiligung an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer für Anleihen soll gekürzt werden, solange die zugesagte Garantieleistung gefährdet ist. Im Gegenzug soll es dann auch keine Ausschüttungen an Aktionäre geben.
Enthalten sind die neuen Regelungen laut Regierungskreisen in einem nun versandten Referentenentwurf des Finanzministeriums. Die von der Bundesregierung angekündigte Neuregelung des Versicherungssektors nimmt damit konkrete Züge an. Vorgesehen ist auch, dass die Beteiligung der Versicherten an den Risikoerträgen der Versicherer von 75 Prozent auf 90 Prozent erhöht wird.
"Wir haben Handlungsbedarf, um zu einer Stabilisierung des Sektors zu kommen", sagte ein hochrangiger Regierungsvertreter in Berlin. Das Kabinett solle den Gesetzentwurf deshalb in der ersten Juni-Woche beschließen, und eine Befassung des Bundestages sei im Juni und Juli geplant. Bei einer "positiven Begleitung" im Parlament könnte das Paket noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Die Neuregelung der Bewertungsreserven solle kurz nach diesem Beschluss wirksam werden. "Im Referentenentwurf ist kein Stichtag vorgesehen", sagte der Regierungsvertreter.
Um die Branche zu stabilisieren, will die Regierung mit dem Gesetzespaket wichtige Änderungen für die Lebensversicherer und ihre Kunden auf den Weg bringen. Die Bundesregierung hat die Branche und die Kunden mit ihren Plänen für eine Kürzung der Beteiligung an den Bewertungsreserven von Lebensversicherungen allerdings bereits tief verunsichert, weil sich die koalitionsinternen Abstimmungen dazu seit der Ankündigung der Pläne zunehmend zu einer Hängepartie entwickelten.
Die Bewertungsreserven sind Buchgewinne, die insbesondere aus nicht realisierten Gewinnen bei festverzinslichen Wertpapieren bestehen. Seit einer Gesetzesänderung im Jahre 2008 profitieren Versicherte davon, dass sie bei Ablauf oder vorzeitigem Rückkauf ihrer Police einen großen Batzen der aufgelaufenen Bewertungsreserven ausgezahlt bekommen. Ihnen stehen seitdem eine Beteiligung von 50 Prozent daran zu. Diese soll nun nur noch ausgezahlt werden dürfen, wenn der Garantiezins gesichert ist.
Ob dies der Fall ist, soll die Finanzaufsicht auf Basis von Zahlen der Unternehmen entscheiden. "Mit einem gesetzlich vorgegebenen Verfahren ist künftig zu bestimmen, in welchem Umfang die gewährten Garantien unter Berücksichtigung der aktuellen Kapitalmarktzinsen nicht ausfinanziert sind", hieß es in einem Papier des Finanzministeriums. Betroffen sind aber nur Anleihen - für Immobilien und Aktien soll die Beteiligung an den Reserven nicht gekürzt werden.
Bewertungsreserven entstehen, wenn die mit den Beiträgen der Versicherten gekauften Finanzanlagen, zum Beispiel Staatsanleihen, zu bestimmten Stichtagen über ihrem Anschaffungspreis notieren. Und das ist in der gegenwärtigen Niedrigzinsphase bei vielen älteren Anleihen mit hohem Zinskupon der Fall. "Steigen die Kapitalmarktzinsen wieder, dann entfällt die Begrenzung", hieß es.
Die Versicherer sollen laut den Plänen dazu verpflichtet werden, Risiken früher selbst zu erkennen und ihr Risikomanagement zu verbessern. Dazu sollen sie mehrjährige Prognoserechnungen anstellen müssen. Auch sollen neue Regelungen für die Sanierungsplanung der Unternehmen vorgesehen und die Handlungsoptionen der Aufsicht bei Unternehmenskrisen erweitert werden.
Mit ihrem viel diskutierten Gesetzespaket will die Bundesregierung ein ähnliches Fiasko vermeiden, wie es die schwarz-gelbe Vorgängerregierung Anfang 2013 erlitt, als sie schon einmal einen Versuch unternahm, auf die niedrigen Zinsen eine Antwort zu finden. Damals wollte Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) nur die Bewertungsreserven regeln, um die Versicherungen zu stabilisieren. Doch sogar Schäubles Christdemokraten ließen den Plan auf einem Parteitag durchfallen, weil sie ihn als Benachteiligung der Versicherten empfanden.
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Die Europäische Zentralbank (EZB) will es noch mal mit den Banken versuchen. Laut Medienberichten wird der EZB-Rat am Donnerstag beschließen, die Kreditvergabe an südeuropäische Unternehmen über eine noch billigere Refinanzierung für Banken zu verbessern. Wie das gehen soll, darüber darf weiter spekuliert werden.
Laut Berichten der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS) und des Spiegel will EZB-Präsident Mario Draghi noch einmal die "Dicke Bertha" laden, das heißt, den Banken billige Liquidität für längere Zeit zur Verfügung stellen. Allerdings soll die Bertha, um im Bild zu bleiben, weniger dick sein, aber trotzdem weiter schießen und zudem noch besser treffen.
Im Bezug auf das angestrebte Volumen meldet die FAS, die EZB wolle den Banken über ein langfristiges Refinanzierungsgeschäft - oder deren mehrere - bis zu 40 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, wenn gesichert ist, dass die das Geld an die Unternehmen weiter geben. Damit ist klar, dass es hier nicht um groß angelegte Wertpapierkäufe (Quantitative Easing) geht - dafür ist das Volumen viel zu gering.
Das Programm bliebe zudem deutlich kleiner als die beiden Dreijahrestender, mit denen die EZB Ende 2011 und Anfang 2012 rund 500 Milliarden Euro in den Markt geschossen hatte. Aus Sicht kleiner südeuropäischer Unternehmen wäre es allerdings sehr groß - wenn der Schuss denn trifft.
Der Spiegel meldet, das neue Refinanzierungsgeschäft solle eine Laufzeit von bis zu vier Jahren haben. Die derzeit laufenden Langfristtender haben Laufzeiten von drei Jahren. Strittig ist laut Spiegel noch, ob das Geschäft fest zum dann gesenkten Hauptrefinanzierungssatz von 0,10 oder 0,15 Prozent verzinst oder wie die aktuellen Dreijahrestender nach Fälligkeit zum durchschnittlich während der Laufzeit herrschenden Zins abgerechnet werden soll.
Wie aber sorgt die EZB dafür, dass Banken das Geld tatsächlich an die Realwirtschaft weiterreichen? Zunächst muss sie verhindern, dass die Institute das Geld wie bei den vorangegangenen Langfristgeschäften zum Kauf von Staatsanleihen einsetzen. Das scheint eine lösbare Aufgabe zu sein, denn der Zentralbank bleibt nicht verborgen, was die Banken mit ihrem Geld tun.
Zudem müsste die EZB verhindern, dass Banken das Geld einfach wieder bei ihr parken. Ein negativer Einlagenzins, wie er derzeit diskutiert wird, wäre sicher ein Anreiz, das Geld anderswo einzusetzen. Allerdings wird die Einlagenfazilität ohnehin nicht mehr so stark genutzt wie in den Hochzeiten der Krise.
Direkte Möglichkeiten, die Gelder in Richtung kreditbedürftiger kleiner Unternehmen zu lenken, hat die EZB nicht. Einer südeuropäischen Geschäftsbank ist mit noch mehr billigem EZB-Geld allein nicht geholfen. Sie muss das an einem Kredit interessierte Unternehmen kreditwürdig finden, das Management vertrauenswürdig, den Geschäftsplan überzeugend und die konjunkturellen Rahmenbedingungen günstig.
Sind diese Voraussetzung nicht erfüllt, dann darf sie die EZB-Millionen unter den vermuteten Konditionen gar nicht erst annehmen. Insofern verwundert es nicht, dass die FAS unter Berufung auf "informierte Kreise" meldet, dass die genannten 40 Milliarden das Höchstvolumen eines möglichen Kreditprogramms darstellen und dass die EZB zunächst mit kleineren Summen starten will.
Ein weitaus eleganterer Weg wäre es, den Banken bereits vergebene und verbriefte Kredite abzukaufen. Das würde die Bankbilanzen auf jeden Fall von Altkrediten entlasten. Aber dieser Markt ist seit der Finanzkrise sehr geschrumpft. Die EZB bemüht sich derzeit darum, die gerade erst verschärften Verbriefungsregeln wieder etwas zu lockern und damit für Banken interessanter zu machen.
Nicht besseres Risikomanagement der Lebensversicherer muss gefordert werden sondern Fusionen und verstärkte Run-Offs bei defizitären Gesellschaften sind das Gebot der Stunde.
Solange es keinen natürlichen Selektionsprozess gibt - wird der Konflikt immer weiter schwelen.
Wenn dann der erste Lebensversicherer unkontrolliert in die Pleite schlittert - gute Nacht !!!