In der kontrovers geführten Diskussion um die neue europäische Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) bleiben die Vorgaben zum Risikomanagement oft unbeachtet. Dabei gilt dieser Aspekt als eine tragende Säule angemessener Unternehmensführung. Ein aktueller Beitrag aus der Fachzeitschrift RISIKO MANAGER skizziert die Eckpunkte der MiFID und beleuchtet die sich daraus ergebenden Anforderungen an den Umgang mit Risiken. Da die Umsetzung in deutsches Recht zu einer Anpassung des § 25a KWG führt, ist auch zu fragen, ob sich hier mit Blick auf die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) neue Auswirkungen für die Bankenpraxis ergeben.
In ihrem 1999 vorgelegten Aktionsplan für Finanzdienstleistungen (FSAP) hatte die Europäische Kommission Maßnahmen empfohlen, um den Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen zu fördern. Neben dem Abschluss laufender Vorhaben setzte man für weite Bereiche auch neue Prioritäten: Ob Banken oder Versicherungen, Firmen- oder Privatkundenmärkte – in vielen Feldern galt es, voneinander abweichende Regelungen der Mitgliedstaaten zu harmonisieren.
Inzwischen konnten die meisten der mit dem Aktionsplan angestoßenen Maßnahmen umgesetzt werden. Mit im Fokus lag dabei schon von Beginn an, den bisher durch eine EU-Richtlinie von 1993 abgesteckten gemeinschaftlichen Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Wertpapierdienstleistungen nachzubessern.
Angesichts eines immer vielschichtigeren Angebots an Dienstleistungen und Finanzierungsinstrumenten sowie zunehmender Aktivität von Anlegern auf den Finanzmärkten galt das europäische Recht in dieser Hinsicht als nicht mehr zeitgemäß. Mit der am 21. April 2004 vorgelegten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Intruments Directive, MiFID) löst ein neuer Regelungsrahmen die bisherigen Vorgaben zu Wertpapierdienstleistungen ab.
Den kompletten Beitrag „Auswirkungen der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) auf das Risikomanagement der Banken“ finden Sie hier: